Welche Heizungen sind nach dem Heizungsgesetz erlaubt?

Welche Heizungen sind nach dem Heizungsgesetz erlaubt?

01.01.2024

2 Minuten

Welche Heizungen sind nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 erlaubt?

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, wurde ein klares Ziel gesetzt: der Einsatz von Heizsystemen, die den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen und den CO₂-Ausstoß reduzieren. Hauseigentümer stehen vor der Aufgabe, ihre Heizsysteme den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Heizungen erlaubt sind, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und welche Unterstützung es gibt.

Zulässige Heizsysteme gemäß GEG 2024

Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Folgende Heizsysteme erfüllen diese Vorgabe:

  • Wärmepumpen: Diese Heizungen nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde und sind besonders energieeffizient und umweltfreundlich. Sie gelten als eine der zukunftssichersten Lösungen.

  • Pelletheizungen: Diese Biomasseheizungen verwenden Holzpellets und arbeiten CO₂-neutral, da sie nur so viel CO₂ freisetzen, wie der Brennstoff während seines Wachstums aufgenommen hat.

  • Fernwärme: Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind, das mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

  • Gasheizungen mit Biogasanteil: Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden, sofern sie mit einem Biogasanteil von mindestens 65 % betrieben werden.

Hinweis: Auch Hybridsysteme, die fossile und erneuerbare Energiequellen kombinieren, können unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Lassen Sie sich hierzu von unseren Energieberatern beraten!

Übergangsregelungen und Ausnahmen

Für Bestandsgebäude gelten spezielle Übergangsfristen und Ausnahmen:

  • Bestehende Heizungen: Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Eine Pflicht zum Austausch besteht erst bei einem irreparablen Defekt.

  • Austauschpflicht bei Defekten: Wird eine bestehende Heizung irreparabel beschädigt, muss sie innerhalb von fünf Jahren durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.

  • Neubauten: Für Neubauten gelten seit Januar 2024 striktere Anforderungen. Heizsysteme, die nicht mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, dürfen nicht mehr installiert werden.

Wichtige Überlegungen zur Heizungsmodernisierung

1. Energieeffizienz priorisieren:

Ein effizientes Heizsystem reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Betriebskosten. Lassen Sie Ihre Heizung regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie optimal arbeitet.

2. Fördermöglichkeiten nutzen:

Die Modernisierung der Heizung kann mit staatlicher Förderung finanziell unterstützt werden. Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Einbau nachhaltiger Heizsysteme. Unsere Energieberater helfen Ihnen, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu finden.

3. Beratung in Anspruch nehmen:

Ein Energieberater kann Sie bei der Wahl des richtigen Heizsystems unterstützen, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch optimal zu Ihrem Gebäude passt.

Fazit

Das GEG 2024 setzt auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien. Hauseigentümer sind aufgefordert, bei Neuinstallationen und Modernisierungen auf zukunftssichere und umweltfreundliche Heizsysteme zu setzen. Mit professioneller Beratung und der Nutzung von Fördermitteln lassen sich die Anforderungen effizient und kostengünstig umsetzen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz

1. Welche Heizsysteme sind ab 2024 nicht mehr erlaubt?

Reine Öl- oder Gasheizungen, die keine erneuerbaren Energien einbinden, sind ab 2024 nicht mehr erlaubt. Hybridsysteme mit fossilen und erneuerbaren Komponenten bleiben zulässig.

2. Muss ich meine bestehende Gas- oder Ölheizung sofort austauschen?

Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst erforderlich, wenn die Heizung irreparabel defekt ist.

3. Welche Förderung kann ich für eine neue Heizung beantragen?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Zuschüsse oder Kredite für Wärmepumpen, Pelletheizungen und andere erneuerbare Heizsysteme beantragt werden. Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei.

4. Wie finde ich heraus, ob meine Heizung den Anforderungen entspricht?

Ein Energieberater kann prüfen, ob Ihre bestehende Heizung den Anforderungen des GEG entspricht, und Sie bei der Planung einer Modernisierung unterstützen.

5. Was passiert, wenn ich die Vorgaben des GEG nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen kann zu Bußgeldern führen. Es ist daher ratsam, frühzeitig auf ein gesetzeskonformes Heizsystem umzustellen.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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