Welche Förderungen bietet die BEG für Privatpersonen und Unternehmen?

Welche Förderungen bietet die BEG für Privatpersonen und Unternehmen?

01.01.2024

2 Minuten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ein Leitfaden für Privatpersonen und Unternehmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von den attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die BEG-Förderungen, ihre Vorteile und die wichtigsten Voraussetzungen für die Antragstellung.

BEG-Förderungen für Privatpersonen

Privatpersonen, die ihre Wohngebäude energetisch sanieren oder ein Effizienzhaus bauen möchten, können aus verschiedenen Förderprogrammen wählen:

  • Einzelmaßnahmen:

    Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Installation moderner Heizsysteme werden durch Zuschüsse des BAFA gefördert.

    ➡ Beispiel: Die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Installation von Solarthermie-Anlagen.

  • Effizienzhaus-Standards:

    Wenn ein Gebäude umfassend saniert oder neu gebaut wird und dabei einen Effizienzhaus-Standard erreicht, können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse über die KfW in Anspruch genommen werden.

    ➡ Beispiel: Ein Neubau im Effizienzhaus-40-Standard.

BEG-Förderungen für Unternehmen

Auch Unternehmen profitieren von der BEG, insbesondere bei der energetischen Optimierung von Nichtwohngebäuden:

  • Einzelmaßnahmen:

    Förderfähig sind z. B. die Dämmung von Außenwänden, der Austausch ineffizienter Beleuchtungssysteme oder der Einbau moderner Heiztechnologien. Zuschüsse können direkt beim BAFA beantragt werden.

  • Effizienzgebäude-Standards:

    Bei einer umfassenden Sanierung oder einem Neubau, der die vorgegebenen Effizienzstandards erfüllt, stehen Unternehmen zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse über die KfW zur Verfügung.

Antragsvoraussetzungen und Verfahren

Die Beantragung von BEG-Fördermitteln erfordert einige grundlegende Schritte und das Einhalten wichtiger Voraussetzungen:

  1. Energieberatung:

    Ein zertifizierter Energieberater ist essenziell, um die Maßnahmen zu planen und sicherzustellen, dass diese förderfähig sind. Er erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan.

  2. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn:

    Förderanträge müssen vor dem Start der Sanierungs- oder Bauarbeiten gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn führt zum Verlust der Förderfähigkeit.

  3. Technische Mindestanforderungen:

    Alle Maßnahmen müssen die von der BEG vorgegebenen Standards erfüllen. Diese Anforderungen betreffen z. B. die Effizienz von Heizsystemen oder die Dämmleistung der Gebäudehülle.

  4. Fachgerechte Umsetzung:

    Die Arbeiten müssen von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden, die die technischen Standards einhalten.

Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater stehen Ihnen zur Seite, um die passende Förderung auszuwählen, die Antragstellung zu begleiten und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

Fazit

Die BEG bietet attraktive Möglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen, die in die Energieeffizienz ihrer Gebäude investieren möchten. Ob durch Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungsprojekte – die Förderung macht nachhaltige Investitionen finanziell rentabel. Durch eine frühzeitige Planung, die Unterstützung eines Energieberaters und die Einhaltung der Antragsvoraussetzungen können Sie die Vorteile der BEG optimal nutzen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Bauhow-Energieberater und starten Sie noch heute Ihre nachhaltige Sanierung oder Ihr Effizienzbauprojekt!

FAQ zur BEG-Förderung

1. Wer kann BEG-Förderungen beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen können Fördermittel für energetische Sanierungen oder Neubauten beantragen.

2. Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u. a. Dämmarbeiten, Heizungsmodernisierungen, Fenster- und Türentausch sowie der Bau von Effizienzhäusern.

3. Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und Förderprogramm. Einzelmaßnahmen können mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, während bei Effizienzhäusern zusätzliche Tilgungszuschüsse möglich sind.

4. Ist eine Energieberatung verpflichtend?

Für viele Förderungen, insbesondere bei umfangreichen Sanierungen oder Neubauten, ist die Einbindung eines Energieberaters vorgeschrieben.

5. Was passiert, wenn ich vor der Antragstellung mit den Arbeiten beginne?

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag vor dem Start der Arbeiten bewilligt wurde.

Noch Fragen? Unsere Bauhow-Energieberater helfen Ihnen gern weiter!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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