01.01.2024
2 Minuten
BEG-Richtlinie 2024: Technische Anforderungen und Fördervoraussetzungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument zur Förderung energieeffizienter Sanierungen und Neubauten. Mit der BEG-Richtlinie 2024 hat die Bundesregierung die technischen Anforderungen aktualisiert, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Anforderungen und Änderungen sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung.
Aktualisierte technische Mindestanforderungen
Die BEG-Richtlinie 2024 setzt spezifische Standards, die für förderfähige Projekte zwingend eingehalten werden müssen.
Wichtige Anforderungen:
Dämmung der Gebäudehülle: Bestimmte U-Werte für Wände, Dächer und Fenster müssen erfüllt werden, um den Wärmeverlust zu minimieren.
Effiziente Heizsysteme: Neu installierte Heizungsanlagen müssen hohe Effizienzstandards erfüllen und mindestens einen festgelegten Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
Erneuerbare Energien: Der Einbau von Anlagen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen wird besonders gefördert.
Seit 2024 ist auch die Nutzung natürlicher Kältemittel bei Wärmepumpen ein zentrales Kriterium, das ab 2028 verpflichtend wird.
➡ Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater prüfen, ob Ihre geplanten Maßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen, und unterstützen Sie bei der Planung.
Antragsvoraussetzungen und Verfahren
Für die Förderung im Rahmen der BEG sind die folgenden Schritte zu beachten:
Technische Anforderungen erfüllen: Stellen Sie sicher, dass Ihre geplanten Maßnahmen den BEG-Mindestanforderungen entsprechen.
Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht und bewilligt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann den Förderanspruch ausschließen.
Technischer Projektnachweis (TPN): Seit 2024 ist die Einreichung eines TPN verpflichtend, um die Einhaltung der technischen Vorgaben zu belegen.
➡ Unser Service: Unsere Energieberater übernehmen die Erstellung des TPN und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Wichtige Änderungen in der BEG-Richtlinie 2024
Mit der neuen Richtlinie wurden einige Änderungen eingeführt, die Antragsteller beachten sollten:
Strengere Anforderungen: Die Effizienzstandards für Heizungsanlagen wurden angehoben, insbesondere für den Einsatz fossiler Brennstoffe in Hybridheizungen.
Förderhöchstgrenzen: Für Wohngebäude gelten jetzt spezifische Obergrenzen:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit bis zur sechsten.
Förderkürzungen bei fossilen Energieträgern: Förderungen für Hybridheizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, wurden stark eingeschränkt.
➡ Gut zu wissen: Unsere Bauhow-Energieberater informieren Sie über die neuesten Änderungen und optimieren Ihre Förderanträge.
Fazit
Die BEG-Richtlinie 2024 bringt wichtige Änderungen und aktualisierte Anforderungen mit sich. Eine frühzeitige Planung und genaue Kenntnis der technischen und administrativen Vorgaben sind entscheidend, um von den Fördermitteln zu profitieren. Mit professioneller Unterstützung durch unsere Bauhow-Energieberater können Sie sicherstellen, dass Ihre Sanierungs- oder Neubauprojekte die Anforderungen erfüllen und die Fördermittel optimal genutzt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur BEG-Förderung
1. Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind unter anderem Dämmmaßnahmen, der Austausch ineffizienter Heizungen und der Einbau erneuerbarer Energiesysteme wie Wärmepumpen.
2. Was ist ein technischer Projektnachweis (TPN)?
Der TPN ist ein Dokument, das die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt und für die Beantragung von BEG-Fördermitteln erforderlich ist.
3. Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn kann zum Ausschluss von der Förderung führen.
4. Gibt es Zuschüsse für die Beratung?
Ja, die Erstellung eines Sanierungsfahrplans oder eines TPN wird über das BAFA mit bis zu 650 Euro gefördert.
5. Kann ich mehrere Maßnahmen kombinieren?
Ja, kombinierte Maßnahmen wie Dämmung und Heizungstausch sind förderfähig und erhöhen oft die Gesamteffizienz des Gebäudes, was zu höheren Förderbeträgen führen kann.
➡ Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Bauhow-Energieberater für eine individuelle Beratung und professionelle Unterstützung bei Ihrer Sanierung!