Steuerliche Vorteile der energetischen Sanierung nutzen

Steuerliche Vorteile der energetischen Sanierung nutzen

01.01.2024

2 Minuten

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen: Ihre Vorteile im Überblick

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern ermöglicht auch attraktive steuerliche Erleichterungen. Seit 2020 können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen und so die finanzielle Belastung reduzieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese Steuerermäßigung optimal nutzen können, welche Voraussetzungen gelten und welche Maßnahmen gefördert werden.

1. Gesetzliche Grundlage: § 35c Einkommensteuergesetz (EStG)

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen ist in § 35c EStG geregelt. Diese Regelung gilt für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Ziel ist es, Eigentümer zu motivieren, ihre Gebäude energieeffizient zu modernisieren.

2. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Um von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Selbstnutzung der Immobilie: Die Immobilie muss vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch Zweit- oder Ferienwohnungen, die unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sind förderfähig.

  • Alter des Gebäudes: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

  • Fachgerechte Durchführung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Maßnahmen ist erforderlich.

  • Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme dürfen keine anderen öffentlichen Fördermittel, wie KfW-Zuschüsse oder BAFA-Förderungen, in Anspruch genommen werden.

3. Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden energetische Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes nachhaltig verbessern. Dazu zählen:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen

  • Modernisierung oder Einbau von Heizungsanlagen

  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Die genauen Anforderungen an die Maßnahmen sind in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Es ist ratsam, sich vorab von einem Energieberater informieren zu lassen, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

4. Höhe der Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre:

  • 1. und 2. Jahr: Jeweils 7 % der Sanierungskosten, maximal 14.000 Euro pro Jahr.

  • 3. Jahr: 6 % der Sanierungskosten, maximal 12.000 Euro.

Insgesamt können bis zu 40.000 Euro pro Objekt steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung direkt im Jahr der Zahlung abgesetzt werden.

5. So beantragen Sie die Steuerermäßigung

  1. Beauftragung eines Fachunternehmens: Alle Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

  2. Bescheinigung einholen: Das Fachunternehmen stellt eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Maßnahmen den Anforderungen gemäß § 35c EStG und der ESanMV entsprechen.

  3. Einreichung der Steuererklärung: Die Bescheinigung und die entsprechenden Rechnungen müssen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

  4. Aufbewahrung der Unterlagen: Bewahren Sie alle relevanten Belege auf, da das Finanzamt diese möglicherweise einsehen möchte.

6. Vorteile der steuerlichen Förderung

  • Finanzielle Entlastung: Bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt.

  • Kombinierbarkeit: Planbare Steuerersparnis über drei Jahre verteilt.

  • Einfache Umsetzung: Die steuerliche Förderung ist leicht zu beantragen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit

Die steuerliche Förderung gemäß § 35c EStG bietet eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Hausbesitzer können nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz beitragen. Unsere Energieberater stehen Ihnen gerne zur Seite, um die richtigen Maßnahmen zu planen, Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

FAQ: Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen

1. Welche Immobilien sind förderfähig?

Selbstgenutzte Wohngebäude, einschließlich Zweit- und Ferienwohnungen, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

2. Welche Maßnahmen können steuerlich abgesetzt werden?

Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung, Lüftungsanlagen und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung.

3. Kann ich die Förderung mit KfW- oder BAFA-Zuschüssen kombinieren?

Nein, eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

4. Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung?

Insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Objekt über drei Jahre verteilt.

5. Wer hilft bei der Planung und Umsetzung?

Unsere Energieberater unterstützen Sie bei der Planung, der Auswahl geeigneter Maßnahmen und der Beantragung der Förderung. Sprechen Sie uns an!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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