Pflichten und Vorgaben zur energetischen Sanierung bis 2030

Pflichten und Vorgaben zur energetischen Sanierung bis 2030

01.01.2024

2 Minuten

Energetische Sanierung: Pflichten und Vorgaben bis 2030

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzstrategie. Bis 2030 sollen erhebliche Verbesserungen in der Energieeffizienz des Gebäudebestands erzielt werden, unterstützt durch gesetzliche Vorgaben und spezifische Pflichten für Eigentümer. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, Sanierungspflichten, Fördermöglichkeiten und wie wir als Energieberater Sie bei der Umsetzung unterstützen können.

1. Gesetzliche Grundlagen der energetischen Sanierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die rechtliche Basis für energetische Sanierungen in Deutschland. Es vereint frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Wichtige Vorgaben des GEG:

  • Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden.

  • Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung.

  • Erstellung und Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien.

2. Pflichten bei Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel bringt besondere Sanierungspflichten mit sich. Neue Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind verpflichtet, folgende Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb umzusetzen:

  • Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und weder Brennwert- noch Niedertemperaturtechnik nutzen, müssen ersetzt werden.

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs: Diese muss den gesetzlichen Wärmedämmstandards entsprechen, um Wärmeverluste zu minimieren.

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: Leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein, um Energieverluste zu reduzieren.

Ausnahmen: Diese Pflichten gelten nicht, wenn das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurde.

3. Ziele und Vorgaben bis 2030

Die Europäische Union hat mit der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) klare Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden gesetzt:

  • Wohngebäude: Eine durchschnittliche Reduktion des Energieverbrauchs um 16 % bis 2030.

  • Nichtwohngebäude: Die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 saniert werden.

Deutschland setzt diese Vorgaben durch nationale Maßnahmen um, darunter verstärkte Anforderungen an energetische Sanierungen und die Förderung erneuerbarer Energien.

4. Fördermöglichkeiten

Um Eigentümern die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu erleichtern, bietet der Staat umfangreiche Förderprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Objekt.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von unseren Energieberatern zu den besten Fördermöglichkeiten beraten, um die finanzielle Belastung zu minimieren und Ihre Maßnahmen effizient umzusetzen.

5. Unterstützung durch Energieberater

Eine energetische Sanierung erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Unsere Energieberater stehen Ihnen zur Seite, um:

  • Den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu analysieren.

  • Individuelle Sanierungskonzepte zu erstellen.

  • Fördermöglichkeiten zu prüfen und Anträge zu stellen.

  • Die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und den Erfolg zu überwachen.

Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung, um alle Vorteile der energetischen Sanierung optimal zu nutzen.

Fazit

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und Energieeffizienz. Eigentümer sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, sondern profitieren auch von langfristigen Einsparungen und attraktiven Förderprogrammen. Mit unserer Unterstützung können Sie alle Anforderungen rechtzeitig erfüllen und Ihre Immobilie zukunftssicher gestalten.

FAQ: Energetische Sanierung bis 2030

1. Welche Sanierungspflichten bestehen beim Eigentümerwechsel?

Neue Eigentümer müssen alte Heizkessel ersetzen, die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen und Heizungsrohre isolieren.

2. Gibt es Ausnahmen von den Sanierungspflichten?

Ja, Ausnahmen gelten für Eigentümer, die das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.

3. Welche Förderungen gibt es für energetische Sanierungen?

Die BEG bietet Zuschüsse und Kredite, und es gibt steuerliche Vorteile für selbstgenutzte Wohngebäude.

4. Was ist das Ziel der EU-Vorgaben bis 2030?

Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durchschnittlich um 16 % reduziert werden, und Gebäude mit schlechter Energieeffizienz müssen saniert werden.

5. Wie können Energieberater unterstützen?

Unsere Energieberater helfen bei der Analyse des Gebäudes, der Planung der Maßnahmen, der Beantragung von Förderungen und der Umsetzung der Sanierung.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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