Pflicht zur Dämmung: Was schreibt das Gesetz vor?

Pflicht zur Dämmung: Was schreibt das Gesetz vor?

01.01.2024

2 Minuten

GEG 2024: Wärmedämmung im Fokus – Ihre Pflichten und Möglichkeiten

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentrales Element im Kampf gegen den Klimawandel und zur Senkung der Energiekosten. In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. November 2020 verbindlich die Anforderungen an Wärmedämmung, Sanierungen und Neubauten. Doch was bedeutet das für Eigentümer und Bauherren konkret? Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, Sanierungspflichten und die Fördermöglichkeiten.

Von der EnEV zum GEG: Einheitliche Regelungen für Energieeffizienz

Das GEG löste 2020 die vorherigen Regelwerke (Energieeinsparverordnung, EnEG und EEWärmeG) ab und vereinte diese in einem Gesetz. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Für Eigentümer bedeutet dies klare Anforderungen, aber auch attraktive Fördermöglichkeiten zur Umsetzung.

Tipp: Unsere Energieberater unterstützen Sie bei der Interpretation des GEG und helfen Ihnen, die Anforderungen in die Praxis umzusetzen.

Dämmvorschriften für Neubauten

Für Neubauten legt das GEG strenge Vorgaben fest:

  • Höchstwerte für den Primärenergiebedarf: Neubauten müssen den Niedrigstenergiegebäudestandard erfüllen.

  • Pflicht zur Dämmung: Außenwände, Dächer und Geschossdecken müssen bestimmte U-Werte erreichen.

  • Erneuerbare Energien: Ab 2024 müssen Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Gut zu wissen: Nicht eingehaltene Vorgaben können zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen. Unsere Experten helfen Ihnen, sicherzustellen, dass Ihr Neubau den Anforderungen entspricht.

Sanierungspflichten für Bestandsgebäude

Auch für Bestandsgebäude gelten klare Regeln:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke: Unzureichend gedämmte Decken oder Dächer müssen nachgebessert werden.

  • Austausch alter Heizkessel: Heizungen, die vor 1991 installiert wurden, müssen ersetzt werden.

  • Dämmung von Rohren: Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sind nachträglich zu isolieren.

Hinweis: Diese Pflichten gelten insbesondere bei einem Eigentümerwechsel. Neue Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Ausnahmen und wirtschaftliche Zumutbarkeit

Es gibt Situationen, in denen die Sanierungspflichten nicht greifen:

  • Langzeiteigentümer: Personen, die seit vor 2002 in ihrem Haus wohnen, sind von einigen Pflichten ausgenommen.

  • Denkmalgeschützte Gebäude: Hier gelten gesonderte Regelungen, um den historischen Charakter zu bewahren.

  • Wirtschaftliche Zumutbarkeit: Maßnahmen müssen sich in einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis bewegen.

Ihr Vorteil: Unsere Energieberater prüfen für Sie, ob Ausnahmeregelungen oder Erleichterungen auf Ihr Gebäude zutreffen.

Förderprogramme für Sanierungen und Neubauten

Um die Kosten energetischer Maßnahmen abzufedern, stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung:

  • KfW-Förderung: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Sanierungen und energieeffiziente Neubauten.

  • BAFA-Unterstützung: Förderungen für erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie.

  • Steuerliche Vorteile: Energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp: Lassen Sie sich von unseren Energieexperten über die besten Förderoptionen für Ihr Projekt beraten.

Energieausweis: Pflicht für Transparenz

Ein Energieausweis ist für jedes Gebäude vorgeschrieben, das verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienzklasse und die Höhe des Energieverbrauchs.

Unser Service: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtskonformen Energieausweises und der Bewertung Ihrer Immobilie.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, bietet jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten, durch Förderungen und professionelle Beratung finanzielle Vorteile zu nutzen. Ob Sie neu bauen oder Ihr Bestandsgebäude sanieren – eine sorgfältige Planung und die frühzeitige Einbindung von Experten helfen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und langfristig Energiekosten zu sparen.

Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Energieberater, um individuelle Lösungen für Ihre Immobilie zu finden und alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

FAQ zum GEG und Wärmedämmung

1. Welche Dämmmaßnahmen sind verpflichtend?

Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch veralteter Heizkessel und Dämmung unisolierter Rohre sind Pflichtmaßnahmen für Bestandsgebäude.

2. Gibt es Ausnahmen von den Sanierungspflichten?

Ja, z. B. für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn die Maßnahmen wirtschaftlich nicht zumutbar sind.

3. Welche Förderungen kann ich nutzen?

Die KfW und das BAFA bieten umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen und Neubauten an.

4. Was passiert, wenn ich die Vorgaben nicht einhalte?

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Unsere Experten helfen Ihnen, dies zu vermeiden.

5. Wie finde ich die passende Lösung für mein Gebäude?

Unsere Energieberater analysieren Ihre Immobilie und entwickeln einen individuellen Maßnahmenplan.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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