Pflicht zur Dämmung bei Neubauten und Altbauten: Was Sie wissen müssen

Pflicht zur Dämmung bei Neubauten und Altbauten: Was Sie wissen müssen

01.01.2024

2 Minuten

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Anforderungen und Chancen für energieeffiziente Gebäude

Die energetische Effizienz von Gebäuden ist zentral für den Klimaschutz und die Senkung von Energiekosten. In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Mindestanforderungen an die Dämmung von Neubauten und Altbauten, um den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, Sanierungspflichten und Fördermöglichkeiten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Das GEG, das seit dem 1. November 2020 gilt, bündelt die Regelwerke der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs von Gebäuden sowie die Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung.

Dämmvorgaben für Neubauten

Für Neubauten legt das GEG strenge Anforderungen fest, um eine hohe Energieeffizienz zu gewährleisten. Wichtigste Punkte:

  • Primärenergiebedarf: Neubauten dürfen nur eine begrenzte Menge an Energie pro Jahr und Quadratmeter verbrauchen.

  • Wärmedämmung: Die Gebäudehülle muss so gestaltet sein, dass Wärmeverluste minimiert werden.

  • Erneuerbare Energien: Neu installierte Heizsysteme müssen seit 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Diese Vorgaben fördern energieeffiziente Bauweisen wie Passivhäuser und den Einsatz nachhaltiger Technologien.

Sanierungspflichten für Altbauten

Für Altbauten gelten je nach Zustand und Nutzungsänderung bestimmte Sanierungspflichten, um die Energieeffizienz zu verbessern:

  1. Dämmung von Geschossdecken oder Dächern: Oberste Geschossdecken oder Dächer müssen gedämmt werden, wenn sie nicht bereits den Mindestwärmeschutz erfüllen.

  2. Heizkesseltausch: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, sofern sie nicht bestimmten Effizienzstandards entsprechen.

  3. Leitungsdämmung: Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen nachträglich isoliert werden.

Diese Maßnahmen sind insbesondere bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend und dienen der schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden.

Energieausweis: Pflicht und Nutzen

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verpflichtend vorzulegen und gibt Auskunft über:

  • Den Energiebedarf des Gebäudes.

  • Die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H).

  • Empfehlungen für energetische Verbesserungen.

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen

Um die finanziellen Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen zu verringern, stehen zahlreiche Förderprogrammebereit:

  1. KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt energetische Sanierungen und Neubauten mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Besonders attraktiv sind Programme für Effizienzhäuser.

  2. BAFA-Zuschüsse: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einsatz erneuerbarer Energien, wie den Einbau von Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.

  3. Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderungen an, die auf spezifische Maßnahmen oder lokale Anforderungen zugeschnitten sind.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz stellt wichtige Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, um Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz voranzutreiben. Für Eigentümer bedeutet dies klare Pflichten, aber auch Chancen: Durch staatliche Förderprogramme können finanzielle Belastungen deutlich reduziert und nachhaltige Modernisierungen erleichtert werden. Eine professionelle Beratung hilft, die besten Maßnahmen und Förderoptionen für die eigene Immobilie zu identifizieren.

FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

1. Wer ist vom GEG betroffen?

Das GEG gilt für alle Eigentümer von Neubauten und Altbauten sowie für Vermieter, Käufer und Verkäufer von Immobilien.

2. Welche Dämmmaßnahmen sind für Altbauten vorgeschrieben?

Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, Austausch alter Heizkessel und Isolierung von Leitungen in unbeheizten Räumen.

3. Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Der Energieausweis muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden.

4. Gibt es Ausnahmen von den Sanierungspflichten?

Ja, z. B. für Gebäude, die von langjährigen Eigentümern vor 2002 bezogen wurden, oder bei unwirtschaftlichen Maßnahmen.

5. Welche Förderung ist für mein Sanierungsprojekt die beste?

Unsere Energieberater helfen Ihnen, die passende Förderung zu finden und den Förderantrag optimal vorzubereiten.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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