Heizungsgesetz und Denkmalschutz: Ausnahmen und Regeln

Heizungsgesetz und Denkmalschutz: Ausnahmen und Regeln

01.01.2024

2 Minuten

Heizungsgesetz und Denkmalschutz: Was Eigentümer wissen sollten

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, bringt spezifische Herausforderungen für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude mit sich. Während die Energiewende eine Reduktion von CO₂-Emissionen fordert, muss gleichzeitig der historische Charakter der Gebäude erhalten bleiben. Dieser Beitrag erklärt die Ausnahmen, Möglichkeiten und Förderungen, die speziell für Baudenkmäler gelten.

Ausnahmen im GEG für denkmalgeschützte Gebäude

Das GEG berücksichtigt die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes. Nach § 105 GEG können Abweichungen von den energetischen Vorgaben gestattet werden, wenn:

  • die Erfüllung der Anforderungen die historische Substanz gefährdet oder

  • ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht.

Das bedeutet, dass Eigentümer nicht zwingend die gleichen energetischen Standards einhalten müssen wie bei Neubauten oder nicht geschützten Bestandsgebäuden. Dennoch bleibt die Reduktion des Energieverbrauchs ein Ziel, sofern es den Denkmalschutz nicht beeinträchtigt.

Tipp: Stimmen Sie geplante Maßnahmen frühzeitig mit den Denkmalschutzbehörden ab, um Konflikte zu vermeiden.

Optionen zur Heizungsmodernisierung in denkmalgeschützten Gebäuden

Auch bei Denkmälern gibt es Möglichkeiten, Heizsysteme zu modernisieren und CO₂-Emissionen zu senken, ohne die historische Substanz zu gefährden:

  1. Wärmepumpen

    Wärmepumpen sind eine klimafreundliche Option. Besonders erdgekoppelte Systeme oder Innenaufstellungen können sinnvoll sein, da sie geringe Eingriffe in die Gebäudehülle erfordern.

  2. Fernwärme

    Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist oft eine denkmalverträgliche Lösung, da keine baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle notwendig sind.

  3. Optimierung bestehender Heizsysteme

    • Austausch von Brennern

    • Verbesserte Regelungstechnik

    • Einsatz moderner Steuerungs- und Pumpensysteme Diese Maßnahmen verbessern die Effizienz und senken den Energieverbrauch, ohne die bauliche Substanz zu beeinträchtigen.

  4. Kombination moderner und historischer Elemente

    Hybridsysteme, bei denen erneuerbare Energien und vorhandene Heizsysteme kombiniert werden, bieten eine flexible Lösung für Denkmäler.

Hinweis: Eine energieeffiziente Sanierung muss nicht zwingend die Optik des Gebäudes verändern. Moderne Technologien ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen.

Förderungen für denkmalgeschützte Gebäude

Trotz der Ausnahmen im Heizungsgesetz können Eigentümer von zahlreichen Förderungen profitieren:

  • KfW-Förderung

    Die KfW bietet spezielle Programme für denkmalgeschützte Gebäude. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung.

  • BAFA-Zuschüsse

    Das BAFA unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen mit attraktiven Zuschüssen.

  • Regionale Förderprogramme

    Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten für Denkmäler. Eine Nachfrage bei der Denkmalschutzbehörde oder der örtlichen Energieagentur lohnt sich.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von unseren Energieberatern zu den passenden Förderungen und technischen Möglichkeiten beraten.

So gehen Sie vor

  1. Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden

    Klären Sie frühzeitig, welche Anforderungen für Ihr Gebäude gelten und welche Maßnahmen zulässig sind.

  2. Energieberatung nutzen

    Ein zertifizierter Energieberater kann Ihnen helfen, die optimale Lösung zu finden und Fördermöglichkeiten zu nutzen.

  3. Maßnahmen planen und umsetzen

    Wählen Sie die Modernisierungsmaßnahmen, die den Denkmalschutz wahren und zugleich den Energieverbrauch senken.

  4. Fördermittel beantragen

    Stellen Sie Förderanträge rechtzeitig und vor Beginn der Maßnahmen.

Fazit

Die Modernisierung von Heizsystemen in denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Herausforderung, bietet jedoch auch Chancen, CO₂-Emissionen zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Dank der im GEG vorgesehenen Ausnahmen und zahlreicher Förderprogramme können Eigentümer denkmalgerechte Lösungen finden. Eine frühzeitige Planung und die Zusammenarbeit mit Experten sind der Schlüssel, um sowohl den Denkmalschutz als auch die Anforderungen der Energiewende in Einklang zu bringen.

FAQ: Häufige Fragen zur Heizungsmodernisierung in Denkmälern

1. Muss ich als Eigentümer eines Denkmals die 65-Prozent-Regel des Heizungsgesetzes einhalten?

Nein, das GEG erlaubt Ausnahmen, wenn die Vorgaben den Denkmalschutz gefährden oder unverhältnismäßig teuer sind.

2. Welche Heizsysteme eignen sich für denkmalgeschützte Gebäude?

Wärmepumpen, Fernwärme und optimierte bestehende Systeme sind oft geeignete Optionen. Hybridsysteme können eine flexible Lösung darstellen.

3. Gibt es Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Denkmälern?

Ja, unter anderem durch die KfW, das BAFA und regionale Programme. Lassen Sie sich hierzu von unseren Energieberatern beraten.

4. Kann ich die historische Optik des Gebäudes bewahren?

Ja, moderne Technologien ermöglichen oft denkmalgerechte Lösungen, die keine sichtbaren Änderungen am Gebäude erfordern.

5. Wo erhalte ich Unterstützung für mein Projekt?

Unsere Energieberater helfen Ihnen, die passenden Maßnahmen und Förderprogramme für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude zu finden.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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