01.01.2024
2 Minuten
Heizungsgesetz 2024: Neue Vorgaben für Altbauten
Seit dem 1. Januar 2024 gelten mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorgaben für Heizsysteme in Gebäuden. Für Eigentümer von Altbauten bringt das Gesetz nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch Chancen durch Förderprogramme und technische Innovationen. In diesem Beitrag erklären wir, was das Gesetz für Altbauten bedeutet, welche Ausnahmen und Fristen gelten und wie Sie die Umstellung auf erneuerbare Energien optimal umsetzen können.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Altbauten?
Das GEG 2024 schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Altbauten gibt es jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen:
Übergangsfristen für Altbauten
Bis 2028: Altbauten dürfen vorerst noch mit konventionellen Heizungen ausgestattet werden, solange die kommunale Wärmeplanung nicht vorliegt.
Nach 2028: Sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen auch Altbauten die Vorgaben erfüllen.
Defekte Heizungen: Wird eine Heizung irreparabel, haben Eigentümer eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um ein System zu installieren, das die 65-Prozent-Regel einhält.
Austauschpflicht für alte Heizkessel
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Für Einzelfälle, wie z. B. Baudenkmäler, gelten jedoch Ausnahmen.
➡ Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Verwaltung über die Wärmeplanung und individuelle Fristen für Ihr Gebäude.
Welche Heizungsoptionen gibt es für Altbauten?
Altbauten können auf verschiedene Heizsysteme umgestellt werden, die erneuerbare Energien nutzen:
Wärmepumpen: Besonders bei gut gedämmten Gebäuden sind Wärmepumpen eine nachhaltige Option.
Hybridheizungen: Eine Kombination aus fossiler Heizung und erneuerbaren Energien, wie Solarthermie, bietet Flexibilität.
Fernwärme: Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist ideal, wenn keine baulichen Veränderungen möglich sind.
Biomasseheizungen: Heizsysteme, die mit Holzpellets oder Hackschnitzeln betrieben werden, eignen sich vor allem für größere Altbauten.
➡ Hinweis: Nicht alle Systeme eignen sich für jedes Gebäude. Lassen Sie sich von einem Energieberater bei der Auswahl unterstützen.
Fördermöglichkeiten für Altbauten
Die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme kann hohe Kosten verursachen. Der Staat bietet jedoch zahlreiche Fördermöglichkeiten:
KfW-Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Einbau effizienter Heizsysteme oder Komplettsanierungen.
BAFA-Zuschüsse
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen mit attraktiven Zuschüssen.
Regionale Förderungen
Viele Kommunen bieten zusätzliche Fördermittel an, z. B. für den Anschluss an Fernwärmenetze.
➡ Unser Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung unserer Energieberater, um die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt zu finden.
Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und Energieeffizienz
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben lohnt es sich, Altbauten energetisch zu modernisieren. Diese Maßnahmen können den CO₂-Ausstoß erheblich senken:
Dämmung der Gebäudehülle
Eine verbesserte Dämmung von Dach, Fassade und Keller senkt den Heizbedarf.
Fensteraustausch
Moderne Fenster mit guter Isolierung verhindern Wärmeverluste.
Optimierung bestehender Heizsysteme
Der Austausch ineffizienter Brenner oder die Nachrüstung einer Regelungstechnik können den Energieverbrauch senken.
Einbindung erneuerbarer Energien
Photovoltaikanlagen oder Solarthermie reduzieren den Bedarf an fossilen Energien.
Fazit
Das Heizungsgesetz stellt Altbaueigentümer vor neue Pflichten, bietet jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten, um die Energiewende voranzutreiben. Mit den richtigen Heizsystemen, passenden Förderungen und gezielten Sanierungsmaßnahmen können Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten sparen und den Wert Ihrer Immobilie steigern.
➡ Lassen Sie sich von unseren Energieberatern begleiten – wir helfen Ihnen, die besten Lösungen für Ihren Altbau zu finden.
FAQ: Häufige Fragen zum Heizungsgesetz für Altbauten
1. Bis wann müssen Altbauten die 65-Prozent-Regel erfüllen?
Bis spätestens 2028, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
2. Welche Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden?
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter genutzt werden, solange sie funktionstüchtig sind.
3. Gibt es Ausnahmen für Altbauten?
Ja, z. B. für Baudenkmäler oder Gebäude, bei denen die Umrüstung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
4. Welche Förderungen stehen Altbauten zur Verfügung?
KfW-Programme, BAFA-Zuschüsse und regionale Förderungen bieten finanzielle Unterstützung für Heizungsmodernisierungen.
5. Wer kann mich bei der Planung unterstützen?
Unsere Energieberater helfen Ihnen, die passenden Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude zu identifizieren.