01.01.2024
2 Minuten
Mit dem Heizungsgesetz in die Zukunft: Fristen und Anforderungen
Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, setzt Deutschland auf klimafreundliche Wärmeversorgung. Dieses sogenannte „Heizungsgesetz“ bringt klare Fristen und Verpflichtungen für Eigentümer von Alt- und Neubauten mit sich. Ziel ist die Reduktion von CO₂-Emissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Fördermöglichkeiten.
Fristen für Neubauten
Seit Anfang 2024 gilt in Neubaugebieten: Neu installierte Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb dieser Gebiete tritt die Regelung am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies ermöglicht Bauherren eine bessere Planbarkeit.
➡ Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der neuen Anforderungen, damit Ihr Neubau fit für die Zukunft ist.
Fristen für Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gelten differenzierte Regelungen:
Heizungswechsel: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Erst bei einem irreparablen Defekt oder einem Austausch greift die 65-Prozent-Regel. Für größere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt diese Regelung ab 2026, für kleinere ab 2028.
Sanierungspflichten: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden – dies betrifft vor allem Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.
➡ Gut zu wissen: Unsere Experten prüfen gerne, ob Ihre bestehende Heizungsanlage die Anforderungen erfüllt, und beraten Sie zu effizienten Alternativen.
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Um die Umsetzung der neuen Vorgaben zu erleichtern, stellt der Staat attraktive Förderungen bereit:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zuschüsse ab 30 % der Investitionskosten
Bis zu 70 % Förderung bei geringem Einkommen oder schneller Umsetzung
KfW-Förderprogramme
Zinsgünstige Kredite und ergänzende Zuschüsse für den Heizungstausch
Verfügbar für Eigentümer, Vermieter und Unternehmen
➡ Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater helfen Ihnen dabei, die passenden Förderungen zu beantragen und Ihre Modernisierungspläne kosteneffizient umzusetzen.
Fazit
Das Heizungsgesetz 2024 definiert klare Fristen und Anforderungen, die Eigentümer frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen sollten. Durch die Nutzung von Förderprogrammen können die finanziellen Belastungen erheblich reduziert werden. Gleichzeitig leistet jeder Umstieg auf erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
➡ Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von unseren Bauhow-Energieberatern umfassend beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Umsetzung klimafreundlicher Heizlösungen!
FAQ: Häufige Fragen zum Heizungsgesetz
1. Wann gilt die 65-Prozent-Regel?
Sie greift bei Neubauten in Neubaugebieten ab 2024 und bei Bestandsgebäuden gestaffelt ab 2026 bzw. 2028.
2. Betrifft die Regelung bestehende Heizungen?
Nein, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Regelung gilt nur bei Austausch oder irreparablen Defekten.
3. Welche Förderungen kann ich nutzen?
Förderungen sind über die BEG und die KfW verfügbar, mit Zuschüssen von bis zu 70 %. Unsere Energieberater helfen Ihnen bei der Beantragung.
4. Was passiert, wenn ich die Fristen verpasse?
Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Unsere Experten unterstützen Sie rechtzeitig bei der Umsetzung.
5. Wie finde ich die beste Lösung für mein Gebäude?
Unsere Bauhow-Energieberater analysieren Ihre Situation und schlagen Ihnen maßgeschneiderte Lösungen vor.
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