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Heizungsförderung 2024 - Solarthermieanlagen

Heizungsförderung 2024 - Solarthermieanlagen

08.01.2024

2 Minuten

Solarthermieförderung 2024: Alles, was du wissen musst

Was wird bei Solarthermieanlagen gefördert?

Beim Einbau oder der Erweiterung der Solarthermie für Heizung und/oder Warmwasser inklusive Umfeldmaßnahmen handelt es sich um die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur nachhaltigen Beheizung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Ähnlich wie bei der Wärmepumpenförderung zielt diese Unterstützung darauf ab, die Wärmeversorgung in Wohn- und Geschäftsgebäuden effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. In diesem Fall konzentriert sich die Förderung jedoch auf den Einsatz von Solarthermieanlagen, die Sonnenenergie nutzen, um Heizung und Warmwasserbereitung zu unterstützen.

Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf die Anschaffung und Installation der Solarthermieanlagen selbst, sondern schließt auch Umfeldmaßnahmen mit ein, um sicherzustellen, dass die Effizienzgewinne optimal genutzt werden. Dies kann beispielsweise die Anpassung des Warmwassersystems oder die Integration von solarthermischen Komponenten in die Heizungsanlage beinhalten.

Ziel der Solarthermieförderung ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, Heizkosten zu senken, den CO2-Ausstoß zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. Indem sie den Einsatz von Solarthermie und begleitenden Maßnahmen unterstützt, trägt sie zur Modernisierung des Gebäudebestands bei und fördert die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung.

Wem steht die Solarthermieförderung zur Verfügung?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland, die Modernisierungen oder energetische Sanierungen durchführen möchten. Sie ist speziell für Eigentümer gedacht und nicht für Mieter oder Pächter. Diese Unterstützung ermöglicht es den Eigentümern, finanzielle Anreize zu erhalten, um ihre Gebäude zu modernisieren und gleichzeitig zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beizutragen.

In welcher Höhe wird die Installation einer Solarthermieanlage gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 70% der förderfähigen Kosten deckt. Diese förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten gibt es eine gestaffelte Begrenzung der maximalen Kosten. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung für Modernisierungsprojekte unterschiedlicher Größe und fördert die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in älteren Gebäuden.

Wie ist die Förderung für die Installation einer Solarthermieanlage aufgebaut?

Gefördert werden Solarthermieanlagen mit Flach-, Röhren- oder Luftkollektoren, wenn erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe eingesetzt werden. Anlagen ohne transparente Abdeckung (z.B. Schwimmbadabsorber) sind nicht förderfähig.

Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit anfallen, und diese Kosten dürfen maximal 30.000 € betragen. Bei weiteren Wohneinheiten gibt es gestaffelte Förderhöhen: 15.000 € für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung von Modernisierungsprojekten unterschiedlicher Größe.

Des Weiteren können Selbstnutzer einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten, wenn sie eine fossile Heizung durch eine effizientere Alternative ersetzen.

Ebenfalls 2.500€ pauschaler Emissionsminderungszuschlag bei Staub-Emission von max. 2,5g/m3.

Schließlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent für Selbstnutzer, deren Haushaltseinkommen 40.000 € nicht übersteigt.

Zusammenfassend:

  • Basisförderung von 30% für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 € förderfähiger Kosten.

  • Staffelung der Förderhöhen: 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

  • Mögliche Zusatzboni: → 20% Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei fossiler Heizungsumstellung → 30% Einkommensbonus für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Biomasseförderung?

  • Solar-Keymark-Prüfung der Kollektoren durch ein ISO 17025 akkreditiertes Institut

  • Mind. 525 kWh/m2 jährlicher Kollektorertrag flüssigkeitsdurchströmter Kollektoren

  • Solarregelung zur Funktionskontrolle der Anlagen (außer bei Solar-Luftkollektoren)

  • Messung aller Energieverbräuche sowie aller erzeugten Wärmemengen

  • Ausstattung mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige (über die Regelung)

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Einstellung der Heizkurve

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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