Häufige Fragen zur BAFA-Förderung beantwortet

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung beantwortet

BAFA-Förderung: Ihre Fragen – unsere Antworten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen mit attraktiven Zuschüssen. In diesem Beitrag beantworten wir häufige Fragen zur Förderung und geben Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte – von der Antragstellung bis zu den Fördervoraussetzungen.

Wer ist antragsberechtigt und welche Maßnahmen werden gefördert?

Antragsberechtigung:

Die BAFA-Förderung steht folgenden Personen und Gruppen offen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden (Privatpersonen und Unternehmen)

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Mieter, mit Zustimmung des Eigentümers

Förderfähige Maßnahmen:

  1. Anlagentechnik (außer Heizung):

    • Installation von Lüftungsanlagen, um die Energieeffizienz zu steigern.

  2. Gebäudehülle:

    • Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken.

    • Austausch von Fenstern und Außentüren.

  3. Heizungstechnik:

    • Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

Hinweis: Unsere Energieberater stehen Ihnen zur Seite, um die besten Optionen für Ihre Immobilie zu ermitteln.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Angebot einholen:

    Beauftragen Sie ein Fachunternehmen, das Ihnen ein Angebot für die geplanten Maßnahmen erstellt.

  2. Energieberatung:

    Lassen Sie eine Technische Projektbeschreibung (TPB) von einem Energieberater erstellen. Diese wird für den Antrag benötigt.

  3. Förderantrag einreichen:

    Stellen Sie den Antrag online im BAFA-Portal. Die TPB-ID ist hierbei erforderlich.

  4. Maßnahmen durchführen:

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Sanierungsmaßnahmen beginnen.

  5. Nachweise einreichen:

    Reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten den Verwendungsnachweis ein, um die Fördermittel zu erhalten.

Tipp: Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wird.

Welche Fristen und Bedingungen gelten?

  • Antragstellung vor Beginn:

    Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden.

  • Umsetzungsfrist:

    Nach dem Zuwendungsbescheid haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, um die Maßnahmen abzuschließen.

  • Kombination mit anderen Förderungen:

    Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. KfW-Förderung) ist möglich, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt.

Gut zu wissen: Unsere Berater prüfen für Sie, welche Förderprogramme sich am besten kombinieren lassen.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

1. Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Zuschüsse betragen je nach Maßnahme zwischen 15 % und 45 % der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 % ist möglich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.

2. Welche Dokumente werden benötigt?

  • Angebote von Fachunternehmen

  • Technische Projektbeschreibung (TPB)

  • Nachweise über die fachgerechte Durchführung

3. Kann ich die Förderung für mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen?

Ja, das BAFA erlaubt die Beantragung von Fördermitteln für mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig.

4. Kann ich auch nachträglich einen Antrag stellen?

Nein, der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

5. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit variiert, liegt jedoch in der Regel bei wenigen Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Fazit

Die BAFA-Förderung ist eine hervorragende Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen kosteneffizient umzusetzen. Mit Zuschüssen für Dämmung, Heizungsmodernisierung und Lüftungstechnik wird nicht nur Ihr Zuhause energieeffizienter, sondern Sie sparen auch langfristig Energiekosten.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von unseren Energieberatern umfassend zu den Fördermöglichkeiten beraten und starten Sie Ihre Sanierung mit professioneller Unterstützung!

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