01.01.2024
2 Minuten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es definiert klare Vorgaben sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. In diesem Beitrag beleuchten wir die spezifischen Anforderungen und ihre Auswirkungen.
Anforderungen des GEG an Neubauten
Neubauten müssen den Niedrigstenergiegebäude-Standard erfüllen. Dieser Standard legt fest, dass der Jahres-Primärenergiebedarf und der bauliche Wärmeschutz bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten dürfen. Die wesentlichen Anforderungen umfassen:
Erneuerbare Energien: Ein Teil des Wärme- und Kältebedarfs muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden, z. B. durch den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen.
Strengere Effizienzstandards: Seit der Novelle des GEG 2023 gelten erhöhte Anforderungen, die den Energieverbrauch weiter senken sollen.
Nachhaltigkeit: Für Neubauten, die durch Förderprogramme wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert sind, können zusätzliche Anreize in Anspruch genommen werden.
➡ Tipp: Bei der Planung eines Neubaus empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Energieberater, um die Einhaltung aller Vorgaben sicherzustellen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Anforderungen des GEG an Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude gelten andere Vorgaben als für Neubauten. Der Fokus liegt auf Nachrüstpflichten und energieeffizienten Sanierungen:
Dämmung: Die oberste Geschossdecke oder das Dach muss gedämmt werden, sofern sie nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen.
Heizungstausch: Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Kesseltypen und Eigentümergruppen.
Sanierungspflichten bei Umbauten: Bei größeren Sanierungsmaßnahmen gelten energetische Anforderungen für die betroffenen Bauteile, z. B. Fassadendämmung oder Fenstertausch.
➡ Hinweis: Eigentümer von Bestandsgebäuden profitieren von längeren Übergangsfristen, um die Maßnahmen an die kommunale Wärmeplanung anzupassen und Investitionen besser zu planen.
Vergleich der Anforderungen: Neubauten vs. Bestandsgebäude
KriteriumNeubautenBestandsgebäudeEffizienzstandardsNiedrigstenergiegebäude-StandardSchrittweise Verbesserung durch NachrüstungFokusHohe Standards von Beginn anEnergieeinsparung durch ModernisierungPflichtenNutzung erneuerbarer Energien verpflichtendNachrüstpflichten und SanierungsauflagenÜbergangsfristenKeineLängere Fristen zur Anpassung
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert sowohl von Bauherren als auch von Eigentümern bestehender Gebäude klare Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Während Neubauten von Beginn an hohe Standards einhalten müssen, sollen Bestandsgebäude durch Nachrüstungen und Sanierungen schrittweise auf ein höheres energetisches Niveau gebracht werden. Eine rechtzeitige Planung und Beratung sind unerlässlich, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und langfristig Energie zu sparen.
➡ Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Energieberater, um Ihre Bau- oder Sanierungspläne an die GEG-Vorgaben anzupassen und von Förderprogrammen zu profitieren.
FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
1. Was ist der Niedrigstenergiegebäude-Standard?
Der Niedrigstenergiegebäude-Standard beschreibt Gebäude mit sehr niedrigem Energiebedarf, der zu einem wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
2. Welche Heizsysteme sind für Neubauten GEG-konform?
Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen erfüllen die Anforderungen. Hybridheizungen können ebenfalls GEG-konform sein, wenn der erneuerbare Anteil mindestens 65 % beträgt.
3. Welche Nachrüstpflichten gelten für Bestandsgebäude?
Zu den Nachrüstpflichten gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch alter Heizkessel. Bei Sanierungen müssen betroffene Bauteile bestimmten Effizienzstandards entsprechen.
4. Gibt es Ausnahmen von den GEG-Anforderungen?
Ja, für denkmalgeschützte Gebäude und bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können Ausnahmen gelten.
5. Welche Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen und Neubauten. Ein Energieberater hilft Ihnen, die passenden Programme zu finden.