FAQ zur BEG: Häufige Fragen und Antworten

FAQ zur BEG: Häufige Fragen und Antworten

01.01.2024

2 Minuten

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Alles, was Sie wissen müssen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Privatpersonen und Unternehmen dabei, energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten fördert die BEG sowohl Neubauten als auch die Optimierung bestehender Gebäude. In diesem Beitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen und geben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten.

Was ist die BEG und welches Ziel verfolgt sie?

Die BEG wurde ins Leben gerufen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Durch die Bündelung verschiedener Förderprogramme sollen Bauherren und Sanierer einfacher Zugang zu finanzieller Unterstützung erhalten.

Beispiel: Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen oder die Dämmung von Wänden.

Welche Förderprogramme bietet die BEG?

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die auf unterschiedliche Bau- und Sanierungsprojekte zugeschnitten sind:

  1. Wohngebäude (BEG WG):

    Förderung von Neubau und Sanierung von Wohngebäuden, die bestimmte Effizienzhaus-Standards erreichen.

  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG):

    Unterstützung für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen von Nichtwohngebäuden, wie Büro- oder Gewerbeimmobilien.

  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM):

    Förderung spezifischer Maßnahmen, wie Dämmarbeiten, Fensteraustausch oder der Einbau effizienter Heizsysteme.

Beispiel für Privatpersonen: Zuschüsse für die Sanierung eines Einfamilienhauses.

Beispiel für Unternehmen: Förderung von energetischen Optimierungen in Gewerbeimmobilien.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung für BEG-Fördermittel erfolgt je nach Maßnahme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM):

    Antragstellung erfolgt beim BAFA.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

  • Effizienzhaus-Standards (BEG WG/NWG):

    Antragstellung über die KfW, entweder als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als direkter Zuschuss.

Hinweis: Für größere Projekte ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser prüft die Maßnahmen und stellt sicher, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für die BEG-Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Technische Mindestanforderungen:

    Die Maßnahmen müssen die in der BEG festgelegten Standards erfüllen, z. B. bestimmte U-Werte für Dämmmaterialien oder Effizienzanforderungen für Heizsysteme.

  2. Antrag vor Maßnahmenbeginn:

    Der Förderantrag muss vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  3. Qualifizierte Fachplanung und Umsetzung:

    Maßnahmen müssen von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.

  4. Energieeffizienz-Experten:

    Für größere Projekte ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend.

Unser Tipp: Unsere Energieberater von Bauhow unterstützen Sie bei der Planung, der Auswahl der passenden Förderprogramme und der Antragstellung.

Fazit

Die BEG bietet vielfältige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen, die in die Energieeffizienz ihrer Gebäude investieren möchten. Von Einzelmaßnahmen bis hin zu umfassenden Neubauten – die finanzielle Unterstützung erleichtert nachhaltige Bau- und Sanierungsprojekte. Eine frühzeitige Planung und die Einbindung eines Energieberaters sind entscheidend, um die Fördermittel erfolgreich in Anspruch zu nehmen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Bauhow-Energieberater, um die passende Förderung für Ihr Projekt zu finden und eine optimale Umsetzung zu gewährleisten.

FAQ zur BEG-Förderung

1. Wer kann BEG-Förderungen beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen können Zuschüsse und Kredite beantragen.

2. Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Dämmarbeiten, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung und der Bau von Effizienzhäusern.

3. Ist eine Energieberatung notwendig?

Ja, insbesondere für umfangreiche Sanierungen und Neubauten ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.

4. Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme. Einzelmaßnahmen können mit bis zu 50 % der Kosten bezuschusst werden, bei Effizienzhäusern sind Tilgungszuschüsse möglich.

5. Was passiert, wenn die Maßnahmen vor der Antragstellung beginnen?

Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird.

Noch Fragen? Unsere Bauhow-Energieberater stehen Ihnen zur Seite!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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