Fördermöglichkeiten für Gasheizungen: Was ist noch möglich?

Fördermöglichkeiten für Gasheizungen: Was ist noch möglich?

01.01.2024

2 Minuten

Fördermöglichkeiten für Gasheizungen 2024: Was Hausbesitzer wissen müssen

In den letzten Jahren hat sich die Förderlandschaft für Heizsysteme in Deutschland erheblich gewandelt. Besonders die Unterstützung für Gasheizungen wurde stark eingeschränkt. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Fördermöglichkeiten für Gasheizungen im Jahr 2024 und zeigt, welche Optionen Hausbesitzer noch zur Verfügung stehen.

Angesichts der Klimaziele und der Energiewende hat die Bundesregierung die Förderpolitik für Heizsysteme neu ausgerichtet. Während früher auch Gasheizungen gefördert wurden, liegt der Fokus nun verstärkt auf erneuerbaren Energien. Welche Fördermöglichkeiten bestehen noch für Gasheizungen?

1. Aktuelle Förderpolitik für Heizsysteme

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung soll den Anteil fossiler Brennstoffe im Wärmesektor reduzieren. Förderprogramme unterstützen Hausbesitzer dabei, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen.

2. Förderung für Gasheizungen im Bestand

Für bestehende Gebäude bestehen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Fördermöglichkeiten:

  • Austausch alter Gasheizungen: Der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung durch ein System, das erneuerbare Energien integriert, kann förderfähig sein. Voraussetzung ist ein hoher Anteil erneuerbarer Energien.

  • Hybridheizungen: Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie), sind förderfähig, sofern der Anteil der erneuerbaren Energien mindestens 65 Prozent beträgt.

3. KfW-Förderung für Heizsysteme

Die KfW bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Programme an:

  • Wohngebäude-Programm (458): Fördert den Austausch alter Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen. Gasheizungen werden nur gefördert, wenn sie in Hybridlösungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Förderprogramme für Kommunen: Seit August 2024 können Kommunen Ergänzungskredite im Rahmen bestehender Förderprogramme beantragen.

4. BAFA-Förderung und aktuelle Entwicklungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderung für reine Gasheizungen 2024 vollständig eingestellt:

  • Keine Förderung für reine Gasheizungen: Systeme ohne erneuerbare Energienanteile sind nicht mehr förderfähig.

  • Förderung von Hybridheizungen: Gas-Hybridheizungen mit erneuerbaren Energienanteilen können weiterhin gefördert werden.

5. Beantragung von Fördermitteln

Für die Beantragung von Fördermitteln sind folgende Schritte wichtig:

  1. Information: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Förderbedingungen bei BAFA und KfW.

  2. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Förderanträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

  3. Fachberatung: Ziehen Sie einen Fachbetrieb oder Energieberater hinzu, um eine korrekte Antragstellung sicherzustellen.

Fazit

Die Fördermöglichkeiten für Gasheizungen im Jahr 2024 sind stark eingeschränkt. Reine Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Hausbesitzer sollten prüfen, ob eine Kombination mit erneuerbaren Energien oder der Umstieg auf vollständig klimafreundliche Heizsysteme sinnvoll ist. Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um Fördermittel optimal zu nutzen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um die besten Optionen für Ihre Heizungsmodernisierung zu finden.

FAQ

1. Gibt es 2024 noch Förderung für reine Gasheizungen?

Nein, reine Gasheizungen werden nicht mehr gefördert.

2. Welche Gasheizungen sind förderfähig?

Nur Hybridheizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent können gefördert werden.

3. Kann ich bestehende Gasheizungen weiterhin nutzen?

Ja, bestehende Gasheizungen dürfen betrieben werden, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

4. Welche Alternativen zur Gasheizung sind förderfähig?

Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen werden besonders gefördert.

5. Wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahmen entweder bei der KfW oder beim BAFA. Fachberater können Sie dabei unterstützen.

Noch Fragen? Unsere Experten helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihr Zuhause zu finden!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

©2024 Bauhow Consulting GmbH

©2024 Bauhow Consulting GmbH