01.01.2024
2 Minuten
Energieausweis für Vermieter:innen: Alles, was Sie wissen müssen
Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und potenziellen Mieter:innen eine Orientierung über den zu erwartenden Energieverbrauch gibt. Für Vermieter:innen in Deutschland ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben, um Transparenz zu schaffen und den Klimaschutz zu fördern. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Anforderungen, die unterschiedlichen Ausweistypen und die praktischen Aspekte rund um den Energieausweis.
1. Was ist der Energieausweis und warum ist er wichtig?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Neben den Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch enthält er Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und Eigentümer:innen sowie Mieter:innen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
2. Gesetzliche Verpflichtungen für Vermieter:innen
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Vermieter:innen verpflichtet, bei der Neuvermietung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dies umfasst:
Vorlagepflicht: Der Energieausweis muss potenziellen Mieter:innen spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Angaben in der Immobilienanzeige: Relevante Kennwerte aus dem Energieausweis, wie Energieverbrauch, Energieeffizienzklasse und Hauptenergieträger, müssen bereits in der Anzeige angegeben werden.
Übergabe bei Vertragsabschluss: Eine Kopie des Energieausweises muss den Mieter:innen nach Abschluss des Mietvertrags ausgehändigt werden.
➡ Tipp: Eine Nichtvorlage oder falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Bußgeldern führen.
3. Die zwei Arten des Energieausweises
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen der letzten drei Jahre.
Günstiger und einfacher zu erstellen, da nur Verbrauchsdaten ausgewertet werden.
Kann durch individuelles Nutzungsverhalten beeinflusst sein.
Bedarfsausweis
Stützt sich auf eine technische Analyse des Gebäudes, inklusive Baupläne, Dämmung und Heizsysteme.
Liefert objektivere und unabhängigere Daten.
Aufwendiger und teurer in der Erstellung.
➡ Pflichtbedarfsausweis: Für ältere Gebäude (vor 1978) mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.
4. Gültigkeitsdauer und Aktualisierung
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, sofern das Gebäude erneut vermietet oder verkauft wird. Nach einer umfassenden energetischen Sanierung empfiehlt es sich, den Energieausweis vorzeitig zu erneuern, um die verbesserten Werte zu dokumentieren.
5. Kosten für den Energieausweis
Die Kosten hängen von der Art des Energieausweises und dem Aufwand ab:
Verbrauchsausweis: Zwischen 50 und 100 Euro, sofern die Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis: In der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Bei größeren Gebäuden können die Kosten höher ausfallen.
➡ Hinweis: Die Kosten sind vom Vermieter zu tragen, können jedoch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
6. Beantragung eines Energieausweises
Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören:
Architekt:innen und Ingenieur:innen mit entsprechender Weiterbildung.
Staatlich geprüfte Techniker:innen oder Handwerksmeister:innen mit spezifischer Qualifikation.
Energieberater:innen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt werden.
➡ Tipp: Wenden Sie sich an zertifizierte Fachleute, um sicherzustellen, dass der Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
7. Empfehlungen für Vermieter:innen
Frühzeitig handeln: Beantragen Sie den Energieausweis rechtzeitig, bevor Sie die Immobilie vermieten.
Modernisierungsmöglichkeiten prüfen: Nutzen Sie die Empfehlungen im Energieausweis, um den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu verbessern und langfristig die Attraktivität zu steigern.
Transparenz schaffen: Informieren Sie potenzielle Mieter:innen umfassend über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Dies schafft Vertrauen und erhöht die Vermietungschancen.
Fazit
Der Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wertvolles Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern. Vermieter:innen sollten die Anforderungen genau kennen, den passenden Ausweis für ihre Immobilie auswählen und die relevanten Angaben rechtzeitig bereitstellen. Eine korrekte Umsetzung schützt vor rechtlichen Konsequenzen und fördert eine transparente Vermietung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Wann brauche ich einen Energieausweis?
Bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis erforderlich.
2. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig, es sei denn, das Gebäude wird umfassend saniert.
3. Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises trägt der Vermieter. Eine Umlage auf die Mieter ist nicht zulässig.
4. Welche Angaben müssen in der Immobilienanzeige gemacht werden?
Dazu gehören Art des Energieausweises, Energieverbrauchskennwert, Hauptenergieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.
5. Wo beantrage ich einen Energieausweis?
Der Energieausweis kann bei qualifizierten Energieberater:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen beantragt werden. Achten Sie auf die entsprechende Zulassung.