01.01.2024
2 Minuten
Energetische Sanierung mit KfW- und BAFA-Förderungen: Ein Überblick
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Um die damit verbundenen Kosten zu verringern, bieten Institutionen wie die KfW und das BAFA umfassende Förderprogramme. Dieser Beitrag liefert Ihnen eine klare Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und die wichtigsten Schritte zur Antragstellung.
Förderprogramme von KfW und BAFA
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)unterstützen Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Zu den Highlights gehören:
KfW-Förderungen: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ziel: Förderung energetischer Sanierungen wie Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch und effiziente Heizsysteme.
Neuerungen ab 2024: Zuschüsse für den Austausch von Heizsystemen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen können ausschließlich über die KfW beantragt werden.
BAFA-Förderungen: Energieeffizienz und Gebäudenetze
Einzelmaßnahmen: Förderung von Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsoptimierung oder Anlagentechnik.
Gebäudenetze: Unterstützung für Errichtung, Erweiterung und Umbau von lokalen und regionalen Wärmenetzen.
➡ Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater helfen Ihnen, das passende Förderprogramm zu finden und die Antragstellung effizient zu gestalten.
Förderbedingungen und Voraussetzungen
Um von den Förderprogrammen zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen ist ein zertifizierter Experte erforderlich. Dieser stellt sicher, dass alle Maßnahmen förderfähig sind.
Technische Mindeststandards: Die Sanierungsmaßnahmen müssen bestimmte energetische Anforderungen erfüllen, die in den Förderrichtlinien festgelegt sind.
Fristgerechte Antragstellung: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, da nachträgliche Anträge nicht berücksichtigt werden.
➡ Gut zu wissen: Unsere Experten bei Bauhow begleiten Sie von der Planung bis zur Nachweisführung, um alle Anforderungen zu erfüllen.
Schritte zur erfolgreichen Antragstellung
Beratung und Planung: Informieren Sie sich über die verfügbaren Förderprogramme und lassen Sie sich von einem Energieberater zu geeigneten Maßnahmen beraten.
Konkrete Maßnahmenplanung: Erstellen Sie gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten ein Konzept, das die Anforderungen der Förderprogramme erfüllt.
Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Institution (KfW oder BAFA) ein. Eine vollständige Dokumentation ist hierbei entscheidend.
Durchführung der Sanierung: Beginnen Sie die Arbeiten erst nach Bewilligung des Antrags. Achten Sie während der Umsetzung auf die Einhaltung der technischen Standards.
Nachweisführung: Nach Abschluss der Maßnahmen müssen die Ergebnisse dokumentiert und die Förderbedingungen nachgewiesen werden.
Fazit
Die energetische Sanierung wird durch die Förderprogramme der KfW und des BAFA erheblich erleichtert. Eigentümer können durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite ihre Sanierungskosten deutlich senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine gründliche Planung und die Einbindung von Experten sind der Schlüssel zum Erfolg.
➡ Ihr nächster Schritt: Unsere Bauhow-Energieberater stehen Ihnen zur Seite, um die optimale Förderung für Ihr Vorhaben zu sichern und die Antragstellung effizient zu gestalten.
FAQ: Förderung der energetischen Sanierung
1. Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung sowie der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen.
2. Wer kann die Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen und Kommunen.
3. Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Ja, für die meisten Maßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich.
4. Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Zuschusshöhe variiert je nach Maßnahme und Einkommen. In der Regel werden 20–50 % der Kosten gefördert, in besonderen Fällen bis zu 70 %.
5. Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht und bewilligt werden.
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