01.01.2024
2 Minuten
Einleitung
Mit dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 hat Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung klimafreundlicher Wärmeversorgung unternommen. Dieses Gesetz, umgangssprachlich oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet, bringt umfassende Änderungen für Eigentümer von Alt- und Neubauten mit sich. Ziel ist es, die Klimaziele zu erreichen und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor signifikant zu reduzieren. In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Neuerungen, die Pflichten für Eigentümer sowie die verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Verpflichtender Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungsmodernisierungen
Eine der zentralen Änderungen des neuen Heizungsgesetzes ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten treten die Anforderungen schrittweise in Kraft. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Anteil fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Einsatz von Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen zu fördern.
➡ Tipp: Unsere Energieberater von Bauhow unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des passenden Heizsystems und bei der Planung Ihrer Heizungsmodernisierung.
Eigentümerpflichten und Ausnahmen
Pflichten für Eigentümer
Eigentümer sind verpflichtet, bei einem Heizungswechsel die neuen Vorgaben zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Modernisierung sozialverträglich zu gestalten und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.
Wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen
Bestandsheizungen: Bereits installierte Heizungen dürfen weiter betrieben werden.
Havariefälle: Bei einem Heizungsausfall im Winter können vorübergehende Lösungen eingesetzt werden, bevor die endgültige Umstellung erfolgt.
Altersgrenze: Für Eigentümer ab einem bestimmten Alter gelten erleichterte Bedingungen.
➡ Gut zu wissen: Unsere Experten prüfen für Sie, ob und welche Sonderregelungen auf Ihre Immobilie zutreffen.
Förderungen und finanzielle Unterstützung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch:
Grundförderung: Zuschüsse von mindestens 30 % der Investitionskosten.
Zuschüsse bis zu 70 %: Möglich bei geringem Einkommen oder schnellem Heizungstausch.
Ergänzung: Boni für die Nutzung bestimmter Technologien, wie Solarthermie oder Biomasse.
➡ Tipp: Unsere Bauhow-Energieberater helfen Ihnen, die passende Förderung zu beantragen und die notwendigen Nachweise zusammenzustellen.
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse:
Zinsgünstige Kredite: Für alle Eigentümer, Vermieter und Unternehmen verfügbar.
Ergänzende Zuschüsse: Unterstützung für umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen.
➡ Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten, um die beste Kombination aus KfW- und BEG-Förderungen zu finden.
Fazit
Das neue Heizungsgesetz markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung in Deutschland. Für Eigentümer von Alt- und Neubauten ergeben sich daraus sowohl Pflichten als auch Chancen. Durch die Nutzung der bereitgestellten Förderprogramme können die finanziellen Herausforderungen der Heizungsmodernisierung abgefedert werden.
➡ Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie unsere Bauhow-Energieberater, um sich individuell beraten zu lassen und die optimale Lösung für Ihre Immobilie zu finden.
FAQ zum neuen Heizungsgesetz
1. Was bedeutet die 65-Prozent-Regel genau?
Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, etwa durch Wärmepumpen oder Solarthermie.
2. Gelten die Regelungen auch für bestehende Heizungen?
Nein, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Regelung gilt nur für neue Heizsysteme.
3. Welche Förderungen stehen mir zur Verfügung?
Förderungen sind über die BEG und die KfW verfügbar. Die Zuschüsse reichen von 30 bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Unsere Bauhow-Energieberater helfen Ihnen bei der Beantragung.
4. Was passiert bei einem plötzlichen Heizungsausfall?
In Notfällen können vorübergehende Lösungen genutzt werden, bevor die neuen Vorgaben umgesetzt werden.
5. Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle Anforderungen erfülle?
Eine professionelle Energieberatung ist der Schlüssel. Unsere Bauhow-Energieberater unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts.
➡ Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und profitieren Sie von unserer Expertise!