Das Heizungsgesetz leicht erklärt: Alles, was Sie wissen müssen

Das Heizungsgesetz leicht erklärt: Alles, was Sie wissen müssen

01.01.2024

2 Minuten

Das neue Heizungsgesetz: Was Hausbesitzer wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Für Hausbesitzer – ob von Neubauten oder bestehenden Gebäuden – bringt das Gesetz neue Vorschriften und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten mit sich. Hier erfahren Sie alles Wichtige auf einen Blick.

Die Kernpunkte des Heizungsgesetzes

Das neue Heizungsgesetz legt fest, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies gilt für:

  • Neubauten: Ab 2024 dürfen nur noch Heizsysteme installiert werden, die den Anteil erneuerbarer Energien erfüllen.

  • Bestandsgebäude: Hier gelten Übergangsfristen. Solange die kommunale Wärmeplanung noch nicht vorliegt (spätestens bis 2028), können konventionelle Heizungen eingebaut werden. Danach sind erneuerbare Energien Pflicht.

Das Ziel des Gesetzes ist, fossile Brennstoffe zu ersetzen und CO₂-Emissionen zu senken.

Pflichten für Hausbesitzer

Je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Anforderungen:

  1. Für Neubauten:

    • Seit Januar 2024 ist der Einbau von Heizungen, die nicht mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, unzulässig.

  2. Für Bestandsgebäude:

    • Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Jedoch gelten Auflagen, wenn ein Heizungswechsel ansteht.

    • Bei irreparablen Defekten haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit, um auf ein erneuerbares Heizsystem umzusteigen.

  3. Heizungswechsel:

    • Alte Heizsysteme, insbesondere solche älter als 30 Jahre, müssen ausgetauscht werden. Dabei sind die neuen Vorgaben zu berücksichtigen.

Welche Heizungen sind erlaubt?

Laut dem neuen Gesetz kommen folgende Heizsysteme in Frage:

  • Wärmepumpen: Nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde. Besonders effizient und klimafreundlich.

  • Pelletheizungen: CO₂-neutrale Biomasseheizungen, die Holzpellets verbrennen.

  • Solarthermie: Ergänzt bestehende Heizsysteme und reduziert den Energiebedarf.

  • Fernwärme: Wärmenetze, die erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.

  • Gasheizungen mit Biogasanteil: Mindestens 65 Prozent des Brennstoffs muss erneuerbar sein.

Förderprogramme: Unterstützung für den Heizungswechsel

Um die Umstellung zu erleichtern, gibt es verschiedene staatliche Förderungen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

    • Zuschüsse und zinsgünstige Kredite über die KfW oder das BAFA.

    • Förderquoten können je nach Maßnahme bis zu 70 Prozent betragen.

  2. Regionale Programme:

    • Viele Kommunen und Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen. Eine Energieberatung hilft, passende Programme zu finden.

Hinweis: Unsere Energieberater stehen Ihnen gerne zur Seite, um die besten Förderoptionen für Ihr Vorhaben zu identifizieren.

So gehen Sie vor

  1. Informieren Sie sich frühzeitig: Klären Sie, welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten und welche Förderungen Sie nutzen können.

  2. Energieberatung nutzen: Ein professioneller Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen.

  3. Heizung planen: Entscheiden Sie sich für ein nachhaltiges Heizsystem, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  4. Fördermittel beantragen: Wichtig ist, die Anträge vor Beginn der Maßnahmen einzureichen.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz. Für Hausbesitzer bringt es jedoch neue Herausforderungen und Pflichten mit sich. Wer sich frühzeitig informiert und moderne Heizsysteme plant, kann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch von finanziellen Förderungen profitieren. Unsere Energieberater helfen Ihnen, den Heizungswechsel effizient und zukunftssicher zu gestalten.

FAQ: Das neue Heizungsgesetz

1. Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Erlaubt sind Systeme, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie oder Fernwärme.

2. Was passiert, wenn meine alte Heizung kaputtgeht?

Bei einem irreparablen Defekt haben Sie fünf Jahre Zeit, die Heizung durch ein erneuerbares System zu ersetzen.

3. Gibt es Förderungen für den Heizungswechsel?

Ja, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Zuschüsse und Kredite beantragt werden. Förderquoten von bis zu 70 Prozent sind möglich.

4. Gilt das Gesetz auch für Altbauten?

Ja, jedoch mit Übergangsfristen. Bestandsgebäude müssen die Vorgaben spätestens nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung (bis 2028) erfüllen.

5. Wo erhalte ich Hilfe bei der Umsetzung?

Unsere Energieberater unterstützen Sie bei der Planung, Auswahl des Heizsystems und Beantragung von Fördermitteln. Sprechen Sie uns gerne an!

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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