01.01.2024
2 Minuten
Änderungen für Gasheizungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
In Deutschland steht die Heizungslandschaft vor einem bedeutenden Wandel. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2024 ergeben sich für Hausbesitzer wichtige Änderungen hinsichtlich der Nutzung und des Einbaus von Gasheizungen. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte des Gesetzes, die damit verbundenen Pflichten und mögliche Alternativen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Das neue GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich und stellt Hausbesitzer vor neue Herausforderungen.
1. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Das GEG 2024 legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten, während für Bestandsgebäude Übergangsfristen gelten. Konkret ist der Einbau reiner Gasheizungen in Neubauten ab diesem Datum nicht mehr zulässig.
2. Austauschpflicht für alte Gasheizungen
Bereits seit Längerem besteht eine Austauschpflicht für veraltete Heizkessel. Gemäß §72 GEG müssen Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und als Standard- oder Konstanttemperaturkessel betrieben werden, ausgetauscht werden. Ausgenommen sind:
Niedertemperatur- und Brennwertkessel
Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen
3. Bestandschutz für bestehende Gasheizungen
Bestehende Gasheizungen genießen grundsätzlich Bestandschutz. Solange sie funktionstüchtig sind, dürfen sie weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Eine generelle Austauschpflicht besteht nicht, es sei denn, die Heizung fällt unter die 30-Jahres-Regelung. Ab 2045 wird der Betrieb fossiler Heizsysteme jedoch generell untersagt.
4. Regelungen für Altbauten
Für Altbauten gelten besondere Bestimmungen:
Bis zur Vorlage der kommunalen Wärmeplanung können Hausbesitzer weiterhin Gasheizungen einbauen.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist dies bis zum 30. Juni 2026 möglich.
In kleineren Kommunen gilt diese Frist bis zum 30. Juni 2028.
Nach Ablauf der Fristen müssen auch in Bestandsgebäuden neue Heizungen den 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien erfüllen.
5. Verpflichtende Beratung vor dem Heizungseinbau
Ab dem 1. Januar 2024 sind Hausbesitzer verpflichtet, sich vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung von einer Fachperson beraten zu lassen. Die Beratung soll über mögliche Zusatzkosten durch steigende Energiepreise und die CO₂-Belastung informieren.
6. Alternativen zur Gasheizung
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben gewinnen alternative Heizsysteme an Bedeutung. Zu den möglichen Optionen zählen:
Wärmepumpen: Nutzen Umweltwärme und sind in vielen Gebäuden eine effiziente Lösung.
Holzpelletheizungen: Verbrennen nachwachsende Rohstoffe und gelten als CO₂-neutral.
Fernwärme: Bezieht Wärme aus zentralen Anlagen und kann eine umweltfreundliche Option sein, sofern verfügbar.
Hybridheizungen: Kombinieren fossile und erneuerbare Energien, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Bei der Auswahl des passenden Systems sollten individuelle Gegebenheiten und regionale Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Fachberater helfen dabei, die optimale Lösung für die jeweiligen Bedürfnisse zu finden.
Fazit
Das neue Gebäudeenergiegesetz markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Heizungslandschaft in Deutschland. Hausbesitzer sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und alternative Heizsysteme in Betracht zu ziehen. Eine professionelle Beratung kann helfen, die beste Lösung zu finden und von staatlichen Förderprogrammen zu profitieren.
FAQ
1. Was ist das Ziel des neuen GEG 2024?
Das Gesetz soll den Gebäudesektor klimafreundlicher machen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich fördern.
2. Gelten die 65-Prozent-Regelungen auch für Altbauten?
Ja, jedoch mit Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängen.
3. Welche Alternativen gibt es zur Gasheizung?
Zu den Alternativen zählen Wärmepumpen, Holzpelletheizungen, Fernwärme und Hybridheizungen.
4. Muss eine funktionierende Gasheizung ausgetauscht werden?
Nein, solange sie nicht älter als 30 Jahre ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf sie weiter betrieben werden.
5. Wie erhalte ich eine Beratung?
Wenden Sie sich an qualifizierte Fachberater, die Sie zu den gesetzlichen Vorgaben und möglichen Alternativen informieren können.
➡ Nächster Schritt: Planen Sie frühzeitig und lassen Sie sich beraten, um die beste Lösung für Ihr Zuhause zu finden!