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BAFA Förderungen 2024 - Erneuerung von Fenstern und Außentüren

BAFA Förderungen 2024 - Erneuerung von Fenstern und Außentüren

08.01.2024

2 Minuten

Förderung für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren 2024: Alles, was du wissen musst

Was wird bei der Förderung für neue Fenster und Haustüren gefördert?

Die Förderung erstreckt sich auf den Tausch, Neueinbau oder die Ertüchtigung von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren, unter der Bedingung, dass die minimalen U-Werte eingehalten werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Fenstern und Türen in Bestandsgebäuden zu verbessern und tragen somit zur Steigerung der Nachhaltigkeit bei.

Wem steht die Förderung für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren zur Verfügung?

Die Förderung steht allen Eigentümern von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland zur Verfügung, die Modernisierungsmaßnahmen an ihren Fenstern und Haustüren durchführen möchten. Diese Förderung richtet sich speziell an Eigentümer und gilt nicht für Mieter oder Pächter. Ziel ist es, Eigentümer finanziell zu unterstützen, um ihre Gebäude zu modernisieren und zur Steigerung der Energieeffizienz beizutragen.

Wie wird die Erneuerung von Fenstern und Außentüren gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines 15 %igen Zuschusses, der zusätzlich um einen optionalen 5 %igen iSFP-Bonus erhöht werden kann, wenn die Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan stammen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).

Was ist bei der Förderung für neue Fenster und Haustüren zu beachten?

Zuschüsse gibt es für den Tausch von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird. Die folgenden U-Werte gelten für die Förderung:

  • Neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 0,95 W/m2K

  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren: 1,1 W/m2K

  • Ertüchtigung von Fenstern (Glas- bzw. Scheibentausch): 1,3 W/m2K

  • Neue Fenster an Baudenkmalen/erhaltenswerter Bausubstanz: 1,4 W/m2K

  • Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen/erhaltenswerter Bausubstanz: 1,6 W/m2K

  • Neue Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren: 1,3 W/m2K

Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass die Arbeiten luftdicht ausgeführt werden und Maßnahmen zum Feuchteschutz, einschließlich eines Lüftungskonzepts, geprüft werden. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude beitragen.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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