08.01.2024
2 Minuten
Förderung für die Installation von Lüftungstechnik 2024: Alles, was du wissen musst
Was wird bei der Förderung für Lüftungstechnik gefördert?
Die Förderung erstreckt sich auf den Einbau, die Optimierung oder den Tausch von Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden, die vor Feuchte schützen und Energie einsparen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Lüftungstechnik zu verbessern und tragen somit zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Feuchteschutz bei.
Wem steht die Förderung für die Installation von Lüftungstechnik zur Verfügung?
Die Förderung steht allen Eigentümern von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland zur Verfügung, die Modernisierungsmaßnahmen für die Lüftungstechnik durchführen möchten. Diese Förderung richtet sich speziell an Eigentümer und gilt nicht für Mieter oder Pächter. Das Ziel ist, Eigentümer finanziell zu unterstützen, um ihre Gebäude zu modernisieren und effiziente Lüftungsanlagen einzubauen.
Wie wird die Installation von Lüftungstechnik gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines 15 %igen Zuschusses, der zusätzlich um einen optionalen 5 %igen iSFP-Bonus erhöht werden kann, wenn die Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan stammen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).
Was ist bei der Förderung für Lüftungstechnik zu beachten?
Zuschüsse gibt es für Lüftungsanlagen in Wohngebäuden, die effizient arbeiten und/oder einen großen Teil der Abwärme zurückgewinnen. Sie müssen hohe Anforderungen erfüllen und einer der folgenden Kategorien angehören:
Zentrale Abluftsysteme mit Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasführung
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmerückgewinnung
Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
Darüber hinaus bestehen hohe Anforderungen an den Grad der Wärmerückgewinnung, die elektrische Leistungsaufnahme und die Effizienz der Abluftwärmepumpen. Anlagen müssen zudem einreguliert sein und in allen Räumen/Nutzeinheiten die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946 Teil 6 sicherstellen.
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