23.03.2024
2 Minuten
Steuerliche Vorteile bei der Sanierung Ihres Eigenheims nutzen
Die energetische Sanierung von Immobilien bietet nicht nur den Vorteil, Energiekosten zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen, sondern auch steuerliche Anreize. Der Staat fördert solche Maßnahmen durch unterschiedliche Programme, die es Eigenheimbesitzern ermöglichen, einen Teil der Kosten von der Steuer abzusetzen. Hier finden Sie zusammengefasste Informationen aus verschiedenen Quellen, um Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und Bedingungen zu geben.
Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen
Für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen können Eigenheimbesitzer einen Steuerbonus erhalten. Dieser Bonus ermöglicht es, über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 20% der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohneinheit, direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Die Maßnahmen müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Zudem ist es wichtig, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und Sie als Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen.
Was ist absetzbar?
Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, den Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung oder den Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung alter Heizungsanlagen. Es gilt zu beachten, dass Öl- und Gasheizungen nicht förderfähig sind, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Bedingungen für erneuerbare Energien oder sind Teil eines hybriden Heizsystems.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Um von der steuerlichen Förderung zu profitieren, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:
Die Immobilie muss selbst genutzt werden.
Sie dürfen für die Sanierungsmaßnahme keine anderen öffentlichen Fördermittel in Anspruch nehmen.
Die Kosten müssen auf Basis einer ordnungsgemäßen Rechnung und durch unbare Zahlung nachgewiesen werden.
Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Alternativen und weitere Tipps
Als Alternative zur direkten Steuerermäßigung für energetische Sanierungen gibt es auch die Möglichkeit, Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen. Dabei können jährlich 20% der Arbeitskosten, bis zu einem Betrag von 1.200 Euro, abgesetzt werden. Diese Regelung kann besonders für kleinere Maßnahmen attraktiv sein.
Es ist entscheidend, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und die steuerlichen Erleichterungen richtig in der Steuererklärung anzugeben. Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen, um die steuerlichen Vorteile bei der Sanierung Ihrer Immobilie vollständig ausschöpfen zu können.
Für eine detaillierte Beratung und um die optimale Vorgehensweise für Ihre Situation zu bestimmen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen qualifizierten Energieberater zu konsultieren.
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