08.01.2024
2 Minuten
Wärmepumpenförderung 2024: Alles, was du wissen musst
Was wird bei der Heizungsförderung gefördert?
Bei der Heizungsförderung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur nachhaltigen Beheizung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen unterstützt. Dies umfasst insbesondere den Einbau von effizienten Klimageräten und Wärmepumpen, die dazu dienen, die Wärmeversorgung in Wohn- und Geschäftsgebäuden effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Diese Geräte sind darauf ausgerichtet, die Wärmeenergie aus natürlichen Quellen wie der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser zu gewinnen und für die Beheizung von Räumlichkeiten zu nutzen.
Die Förderung erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Anschaffung und Installation dieser Heizungssysteme allein. Sie umfasst auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Effizienzgewinne durch die neuen Klimageräte und Wärmepumpen optimal genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel ebenfalls die Erneuerung der Heizflächen, damit eine Wärmepumpe bei angenehmen Systemtemperaturen betrieben werden kann.
Die Heizungsförderung zielt somit darauf ab, die Heizkosten für Endverbraucher zu senken, den CO2-Ausstoß zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. Indem sie den Einbau effizienter Heizungs- und Kühlsysteme sowie begleitender Maßnahmen unterstützt, trägt sie zur Modernisierung des Gebäudebestands bei und fördert die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung.
Wem steht die Heizungsförderung zur Verfügung?
Die Förderung richtet sich an Eigentümer von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland, die Modernisierungen oder energetische Sanierungen durchführen möchten. Sie ist speziell für Eigentümer gedacht und nicht für Mieter oder Pächter. Diese Unterstützung ermöglicht es den Eigentümern, finanzielle Anreize zu erhalten, um ihre Gebäude zu modernisieren und gleichzeitig zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beizutragen.
In welcher Höhe wird der Heizungstausch gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 70% der förderfähigen Kosten deckt. Diese förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten gibt es eine gestaffelte Begrenzung der maximalen Kosten. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung für Modernisierungsprojekte unterschiedlicher Größe und fördert die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in älteren Gebäuden.
Wie ist die Förderung für den Heizungstausch aufgebaut?
Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit anfallen, und diese Kosten dürfen maximal 30.000 € betragen. Bei weiteren Wohneinheiten gibt es gestaffelte Förderhöhen: 15.000 € für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung von Modernisierungsprojekten unterschiedlicher Größe.
Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es verschiedene Bonusmöglichkeiten. Ein Effizienzbonus von 5 Prozent kann gewährt werden, wenn natürliche Kältemittel und/oder Sole- oder Wasser-Wärmepumpen in den Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
Des Weiteren können Selbstnutzer einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten, wenn sie eine fossile Heizung durch eine effizientere Alternative ersetzen.
Schließlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent für Selbstnutzer, deren Haushaltseinkommen 40.000 € nicht übersteigt.
Zusammenfassend:
Basisförderung von 30% für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 € förderfähiger Kosten.
Staffelung der Förderhöhen: 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Mögliche Zusatzboni: → 5% Effizienzbonus bei natürlichen Kältemitteln und/oder Wärmepumpen → 20% Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei fossiler Heizungsumstellung → 30% Einkommensbonus für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Heizungsförderung?
65% EE Anteil der Heizungsanlage
Hohe Jahresbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) → Luft-Wärmepumpe: 145% bei 35°C Vorlauftemperatur; 125% bei 50°C Vorlauftemperatur; Erd- und Wasser-Wärmepumpe: 180% bei 35°C; 140% bei 50°C Vorlauftemperatur; Split-Klimageräte: 181% bei bis zu 12kW; 150% bei über 12kW Heizleistung
Erfassung und Anzeige von verbrauchter und/oder erzeugter Energiemengen
Schnittstellen für den netzdienlichen Betrieb (”SG Ready” oder “VHP Ready”)
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B des Heizsytems und die Einstellung der Heizkurve
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