08.01.2024
2 Minuten
Biomasseförderung 2024: Alles, was du wissen musst
Was wird bei der Biomasseförderung gefördert?
Beim Einbau von Pellet-, Holz- und Hackschnitzelheizungen sowie wasserführenden Pelletöfen inklusive Umfeldmaßnahmen geht es um die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur nachhaltigen Beheizung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Ähnlich wie bei der Wärmepumpenförderung, zielt diese Unterstützung darauf ab, die Wärmeversorgung in Wohn- und Geschäftsgebäuden effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Diese Heizungssysteme nutzen nachwachsende Rohstoffe wie Pellets, Holz oder Hackschnitzel, um Wärme zu erzeugen.
Die Förderung erstreckt sich nicht nur auf die Anschaffung und Installation dieser Heizungssysteme allein, sondern schließt auch Umfeldmaßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Effizienzgewinne optimal genutzt werden. Das kann beispielsweise die Anpassung der Heizflächen beinhalten, um sicherzustellen, dass die gewählte Heizungsform effizient betrieben werden kann.
Diese Förderung hat das Ziel, die Heizkosten für Endverbraucher zu senken, den CO2-Ausstoß zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. Indem sie den Einbau effizienter Heizungssysteme und begleitender Maßnahmen unterstützt, trägt sie zur Modernisierung des Gebäudebestands bei und fördert die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung.
Wem steht die Biomasseförderung zur Verfügung?
Die Förderung richtet sich an Eigentümer von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland, die Modernisierungen oder energetische Sanierungen durchführen möchten. Sie ist speziell für Eigentümer gedacht und nicht für Mieter oder Pächter. Diese Unterstützung ermöglicht es den Eigentümern, finanzielle Anreize zu erhalten, um ihre Gebäude zu modernisieren und gleichzeitig zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beizutragen.
In welcher Höhe wird der Heizungstausch gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 70% der förderfähigen Kosten + Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € deckt. Diese förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten gibt es eine gestaffelte Begrenzung der maximalen Kosten. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung für Modernisierungsprojekte unterschiedlicher Größe und fördert die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in älteren Gebäuden.
Wie ist die Förderung für den Heizungstausch aufgebaut?
Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit anfallen, und diese Kosten dürfen maximal 30.000 € betragen. Bei weiteren Wohneinheiten gibt es gestaffelte Förderhöhen: 15.000 € für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Dies ermöglicht eine breite Unterstützung von Modernisierungsprojekten unterschiedlicher Größe.
Des Weiteren können Selbstnutzer einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten, wenn sie eine fossile Heizung durch eine effizientere Alternative ersetzen.
Ebenfalls 2.500€ pauschaler Emissionsminderungszuschlag bei Staub-Emission von max. 2,5g/m3.
Schließlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent für Selbstnutzer, deren Haushaltseinkommen 40.000 € nicht übersteigt.
Zusammenfassend:
Basisförderung von 30% für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 € förderfähiger Kosten.
Staffelung der Förderhöhen: 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Mögliche Zusatzboni: → 20% Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei fossiler Heizungsumstellung → 30% Einkommensbonus für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €. → 2.500€ pauschaler Emissionsminderungszuschlag bei Staub-Emission von max. 2,5g/m3.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Biomasseförderung?
65% EE Anteil der Heizungsanlage
Automatische Beschickung (außer bei Scheitholz), Leistungs- und Feuerungsregelung
Prüfung durch eine ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 / EN 14785
Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 30 l/kW Heizleistung (Scheitholz 55 l/kW)
Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad ƞs (= ETAs) von 81 % oder mehr
CO (200 mg/m3 bei Nennleistung und 250 mg/m3 bei Teillast), Staub nach 1. BImSchV
Erfüllung der Ableitbedingungen nach § 19 Absatz 1 der 1. BImSchV auch bei Tausch
Messung der Wärmemengen, hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve
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