Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse die zwischen Bauhow Consulting GmbH, Mercatorstraße 1a, 47051 Duisburg („Bauhow“) und gewerblichen Kunden von Bauhow („Kunden“) geschlossen werden.
1.2. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen von Bauhow sowie auf die Lizenzierung von Bauhow Softwarelösungen ("Vertragssoftware") und deren Bereitstellung über das Internet als Cloud-Anwendung.
1.3. Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.4. Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1. Verträge mit Bauhow kommen durch ein Angebot von Bauhow und die vorbehaltlose Annahme des Kunden zustande. Angebote von Bauhow sind freibleibend und können bis zur Annahme des Kunden von Bauhow jederzeit widerrufen werden.
2.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn Bauhow ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie von Bauhow ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
2.3. Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und von Bauhow vorbehaltlos bestätigt wurden.
Vertragssoftware
3.1. Die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware ist eine Softwarelösung, mit der Immobilienanalysen erstellt, Sanierungspotenziale aufgezeigt und der Zugang zu Energieberatungsdienstleistungen vereinfacht werden können. Zudem bietet die Vertragssoftware Unterstützungsmodule und Antragsstrecken zur einfachen Datenerfassung für Energieberatungsleistungen. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2. Die Vertragssoftware ist zum Einsatz durch die Kunden als White Label Lösung gegenüber deren Kunden („Endkunden“) konzipiert und soll unter dem Namen des Kunden vermarktet werden („White Label Lösungen“).
Nutzungsrechte
4.1. Bauhow räumt dem Kunden das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Vertragssoftware während der Dauer dieses Vertrages bestimmungsgemäß als Cloud-Anwendung zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware Endkunden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur Nutzung zu überlassen und sofern erforderlich entsprechende Zugänge freizuschalten sowie in gleichem Maße Nutzungsrechte zu erteilen wie sie dem Kunden zustehen.
4.2. Bauhow behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und dessen Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
4.3. Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware („Customizings“) sind vertraglich zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Soweit Bauhow für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware auch für Customizings.
4.4. Die Nutzung der Vertragssoftware ist auf Mitarbeiter des Kunden und der Endkunden beschränkt, die zur Nutzung der Vertragssoftware im Rahmen ihrer Tätigkeiten berechtigt sind. Abweichende Nutzungsrechteregelungen können individuell vereinbart werden.
4.5. Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält Bauhow alle Rechte an der Vertragssoftware.
Bereitstellung der Vertragssoftware und Wartungsleistungen
5.1. Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung. Bauhow stellt dem Kunden (sowie den Endkunden) die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version sowie den zugehörigen Speicherplatz zur Nutzung über das Internet zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.
5.2. Bauhow stellt die Vertragssoftware nicht als Hochverfügbarkeits-Lösung bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Bauhow wird jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine Verfügbarkeit von etwa 98% im Monatsdurchschnitt zu erreichen. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die geschuldeten Funktionalitäten der Vertragssoftware uneingeschränkt zu nutzen. Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten gelten hierbei nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.
5.3. Wartungsleistungen sind mit der Vergütung für die Bereitstellung der Vertragssoftware abgegolten. Wartungsleistungen beinhalten regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware, um deren vertragsmäße Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, einschließlich Fehlerbehebungen und die Bereitstellung von Updates, Patches oder Releases. Bauhow wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und diesen rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren. Bauhow wird Wartungsarbeiten in der Regel außerhalb der Kerngeschäftszeiten (werktags von 9:00 bis 17:30 Uhr) durchführen.
5.4. Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen ("Upgrades") der Vertragssoftware sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung.
5.5. Bauhow wird angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der Vertragssoftware ergreifen, um unbefugte Zugriffe Dritter zu vermeiden. Hierzu wird Bauhow insbesondere eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Transportverschlüsselung einsetzen.
Support
6.1. Bauhow wird während der Vertragslaufzeit Support-Leistungen erbringen. Diese beinhalten technischen Support per E-Mail und Telefon. Der Support ist erreichbar an Werktagen von 9:00 bis 17:30 Uhr. Bauhow wird auf alle Support-Anfragen innerhalb von zwölf Stunden nach Eingang der Support-Anfrage während der oben genannten Supportzeiten reagieren.
6.2. Im Falle von Fehlern oder Mängeln der Vertragssoftware wird Bauhow innerhalb von 24 Stunden ab der Fehlermeldung während der oben genannten Supportzeiten den Kunden über die Art des Fehlers sowie über einen möglichen Zeitrahmen für die Fehlerbehebung informieren. Bauhow verpflichtet sich außerdem, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und Bauhow wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
6.3. Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Endkunden entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
6.4. Bauhow wird allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbringen.
6.5. Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Bauhow wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt Bauhow das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen von Bauhow einzusetzen.
Vermittlung von Dienstleistungen
7.1. Bauhow wird den Endkunden über die Vertragssoftware zusätzliche Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Diese Dienstleistungen umfassen verschiedene Aspekte der Energieberatung, energetischen Sanierung und begleitenden technischen Unterstützung. Bauhow und der Kunde vereinbaren vorab, welche Dienstleistungen Bauhow über die Vertragssoftware konkret anbieten soll.
7.2. Der Kunde erhält für die über die Vertragssoftware vermittelten Dienstleistungen die vertraglich vereinbarte Vermittlungsprovision.
7.3. Soweit es sich bei den Dienstleistungen um Leistungen handelt, für welche die Qualifikation als Energieeffizienzexperte notwendig ist, werden diese von angestellten oder unterbeauftragten Energieberater/innen mit entsprechender Qualifikation und Unabhängigkeit durchgeführt. Die zertifizierte Person tritt nach Außen, insbesondere auch gegenüben den Förderinstitutionen, als verantwortlicher Energieeffizienzexperte auf.
Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der notwendigen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für Bauhow erbracht werden. Soweit dies zum Leistungserfolg erforderlich ist, wird der Kunde insbesondere eigenes Personal in ausreichendem Umfang sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stellen.
8.2. Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.
8.3. Soweit der Kunde die Vertragssoftware Endkunden zur Nutzung bereitstellt, ist der Kunde allein für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten verantwortlich und wird den Endkunden entsprechende Datenschutzhinweise rechtzeitig erteilen. Bauhow stellt hierfür auf Wunsch die erforderlichen Informationen bereit.
Verbotene Nutzung der Vertragssoftware
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden selbst oder durch Endkunden folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
9.1. Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen, als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
9.2. Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt (Reverse Engineering) oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
9.3. Es dürften keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitetet werde, die gegen anwendbare Gesetze, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben.
9.4. Bei der Nutzung der Vertragssoftware darf nicht gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstoßen und insbesondere keine unlautere oder belästigende Werbung verbreiten.
9.5. Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert werden, die Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
9.6. Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert oder entfernt werden.
Verantwortlichkeit von Bauhow
10.1. Bauhow nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden oder Endkunden in der Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Bauhow ist insbesondere nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden oder Endkunden eingegeben Daten verantwortlich.
10.2. Bauhow übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der aus öffentlichen Quellen bezogenen Daten (u.a. Grundstücksdaten).
10.3. Bauhow ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden oder Endkunden in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.
Kundendaten
11.1. Bauhow ist berechtigt, Daten die der Kunde oder deren Endkunden bei der Nutzung der Vertragssoftware eingeben oder generieren („Kundendaten“) in anonymisierter Form für statistische Auswertungen, zur Produktentwicklung oder zur Optimierung seiner Dienstleistungen zu verwenden. Bauhow ist insbesondere berechtigt, die in den Kundendaten ggf. enthaltenen Gebäudedaten, die von Endkunden eingegeben werden (z.B. ein Kunde korrigiert / überschreibt das von der Vertragssoftware auf Basis öffentlicher Daten vorgeschlagene Baujahr) ("Gebäudedaten"), zur Validierung und Verbesserung seiner Modelle zu verwenden.
11.2. Soweit vom Kunden auf der Vertragssoftware gespeicherte Inhalte urheberrechtlich oder in sonstiger Weise rechtlich geschützt sind, räumt der Kunde Bauhow das Recht ein, diese zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Bereitstellung der Vertragssoftware zu nutzen, insbesondere sie über das Internet zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Datenschutz
12.1. Bauhow wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der Endkunden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG. Bauhow bestätigt, dass seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Vertraulichkeit in Bezug auf personenbezogene Daten verpflichtet und mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere des BDSG und der DSGVO) vertraut gemacht wurden.
12.2. Bauhow und seinen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; Bauhow ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
12.3. Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Bauhow wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund findet die als Anlage zu diesen AGB beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB, gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
12.4. Soweit über die Vertragssoftware die Erbringung von Dienstleistungen an Bauhow vermittelt wird, verarbeitet Bauhow personenbezogene Daten der jeweiligen Endkunden aus datenschutzrechtlicher Sicht in eigener Verantwortlichkeit. Die als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung findet für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen an Endkunden entsprechend keine Anwendung.
Open Source Software
13.1. Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird Bauhow dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.
13.2. Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open Source Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
14.1. Bauhow behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz („KI-Systeme“) einzusetzen.
14.2. Soweit Lieferungen oder Leistungen von Bauhow KI-Systeme beinhalten, die der EU KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird Bauhow notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.
Vertraulichkeit
15.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
15.2. Die Parteien werden angemessene technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden.
15.3. Die Offenbarung vertraulicher Informationen an Endkunden ist zulässig, soweit dies für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist.
15.4. Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
15.5. Bauhow darf mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Bauhow-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden und eine Case Study erstellen, die die Vorteile des Kunden durch die Zusammenarbeit mit Bauhow aufzeigt. Die Case Study ist öffentlich und für Dritte zugänglich. Vor der Veröffentlichung werden die Inhalte durch den Kunden freigegeben.
Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen
16.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware. Einzelheiten zur Berechnung der Lizenzgebühr sowie zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
16.2. Alle in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung etwaiger weiterer Steuern oder Abgaben, soweit sie anfallen.
16.3. Um auf Kostensteigerungen reagieren zu können, behält sich Bauhow das Recht vor, ab dem zweiten Vertragsjahr die Lizenzgebühren und die Vergütung für Dienstleistungen einmal pro Vertragsjahr um bis zu 10 % zu erhöhen. Bauhow wird den Kunden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsjahresende in Schriftform über die Preiserhöhung informieren. Die Höhe der Anpassung hat sich nach dem Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen (DL-IT) des Statistischen Bundesamts zu richten und wird einen etwaigen Ausgleich von Kosten in anderen Bereichen mitberücksichtigen. Widerspricht der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt, steht Bauhow ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, werden die Änderung ihm gegenüber wirksam.
Gewährleistung
17.1. Bauhow weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Bauhow wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat Bauhow Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen
17.2. Bauhow gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird Bauhow unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Bauhow ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
17.3. Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird Bauhow nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn Bauhow keine Abhilfe herbeiführen kann, steht Bauhow ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Bauhow wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.
17.4. Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
17.5. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.
17.6. Bauhow haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
Haftung
18.1. Hat Bauhow aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Bauhow beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallende Vergütung.
18.2. Unabhängig von einem Verschulden von Bauhow bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Ver-schweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
18.3. Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung von Bauhow auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
18.4. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.5. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in die bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Bauhow haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen resultieren.
Laufzeit und Kündigung
19.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
19.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Pflichten mit Bezug auf die Vertragsbeendigung
20.1. Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
20.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Bauhow, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware unverzüglich einzustellen und alle Kopien der Vertragssoftware (sofern vorhanden) zu löschen oder an Bauhow zurückzugeben. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
21.1. Der Kunde darf nur gegen Forderungen von Bauhow mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21.2. Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Abtretung
22.1 Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit Bauhow nur nach vorheriger Zustimmung von Bauhow an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
23.1. Bauhow kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Bauhow den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Bauhow hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für die Bauhow unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
23.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
23.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz von Bauhow.
Bauhow Consulting GmbH – Stand Juli 2024