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BAFA Förderungen 2024 - Dämmarbeiten an Dach und oberster Geschosdecke

BAFA Förderungen 2024 - Dämmarbeiten an Dach und oberster Geschosdecke

08.01.2024

2 Minuten

Förderung von Dämmarbeiten an Dach und oberster Geschossdecke 2024: Alles, was du wissen musst

Was wird bei den Dämmarbeiten an Dach und der obersten Geschossdecke gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf Dämmarbeiten an Dach und oberster Geschossdecke, vorausgesetzt, dass die minimalen U-Werte eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Wärmedämmung in diesen Bereichen zu verbessern und somit den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren.

Wem steht die Förderung für die Dämmarbeiten zur Verfügung?

Die Förderung steht allen Eigentümern von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden in Deutschland zur Verfügung, die Modernisierungs- oder energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Förderung speziell für Eigentümer gedacht ist und nicht für Mieter oder Pächter in Frage kommt. Damit sollen Eigentümer finanzielle Anreize erhalten, ihre Gebäude zu modernisieren und zur Steigerung der Energieeffizienz beizutragen.

In welcher Höhe wird die Dämmung von Dächern oder oberster Geschossdecke gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines 15 %igen Zuschusses, der zusätzlich um einen optionalen 5 %igen iSFP-Bonus erhöht werden kann, wenn die Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan stammen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf mindestens 300 € und maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).

Was ist bei der Förderung für Dämmarbeiten an Dach und oberster Geschossdecke zu beachten?

Für die Gewährung der Zuschüsse gelten bestimmte Anforderungen an die Dämmarbeiten. Die minimalen U-Werte müssen erreicht werden, um förderfähig zu sein. Diese Werte variieren je nach Art der Dachflächen und Decken:

  • Dachflächen von Schrägdächern und zugehörige Kehlbalkenlagen: 0,14 W/m²K

  • Dachgauben: 0,20 W/m²K

  • Dachgeschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume: 0,14 W/m²K

  • Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung: 0,14 W/m²K

Es ist zu beachten, dass bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einem Wärmeleitfähigkeitswert (λ) von ≤ 0,040 W/mK eingehalten werden muss. Darüber hinaus sollte bei allen Vorhaben auf eine luftdichte Ausführung geachtet werden, und es ist ratsam, Maßnahmen zum Feuchteschutz zu überprüfen, einschließlich eines Lüftungskonzepts. Dies stellt sicher, dass die Dämmarbeiten die gewünschten Effekte erzielen und zur Energieeffizienz der Gebäude beitragen.

©2024 Bauhow Consulting GmbH

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